Maris Earthfiler
Anmeldedatum: 14.03.2008 Beiträge: 359
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Verfasst am: 03.09.2008, 19:57 Titel: |
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Pflicht zum Widerstand
Artikel 20 Grundgesetz
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(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Das gute ist ja, dass wir nicht tatenlos zusehen müssen, wie man uns biometrische Ausweise versucht aufs Auge zu drücken. Einziger Nachteil... wenn wir uns darauf einlassen unser Recht zu fordern, könnte eine gewisse Menge Papierkram auf uns zukommen. Andererseits wird unser Volk nur dann Friedensvertrag und Verfassung bekommen, wenn genügend Druck erzeugt wird. Tun wir das nicht, bleiben wir weiter Spielball fremder Mächte und werden auch weiter zusehen, wie die Politik genau das vorantreibt, was uns immer mehr in den Untergang treibt.
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. (…)“ Art. 20 Abs. 3 GG
„Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung … gebunden.“ Art. 20 Abs. 4 GG
„Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“ Art. 25 GG
Die Behördenauskunft: Ein Personalausweis beweist nicht, daß der Inhaber
wirklich Deutscher ist! Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt (RuStAG 1913 und StAG 1999). Die Bundesrepublik Deutschland hat keine Staatsangehörigkeit und gibt irreführende „Personal“ausweise mit der Bezeichnung „deutsch“ aus, sie stellen den Tatbestand der Fälschung dar!
BRD – Einbürgerung verleiht keine Reichsangehörigkeit, kein
Ausländer wurde also Deutscher! Politiker, Volljuristen und Beamte fälschen für Wahlbetrug und Völkermord alle Wahlunterlagen. Wählen dürfen in der BRD aber nur Deutsche nach GG Art. 116 und eventuell auch EU-Bürger sein. Strafanzeigen wegen Fälschung der Wahlen sowie Wählertäuschung werden nicht bearbeitet!
Klagen gegen die Fälschung der Wahlen und Wählertäuschung werden immer ausmanövriert! BRD verweigert auch die Korrektur der zur Täuschung im Rechtsverkehr ausgegebenen Bundespersonalausweise.
Deutsche haben daher das Recht, sich selbst Behelfsausweise auszustellen!
Gesetzesgrundlagen: GG Art. 20(4), StGB §§ 32, 34, 138, 269, 271 u.a. sowie OWIG
§ 111; Reichsstrafgesetzbuch §§ 53, 54 und 80 ff. nach Stand vom 1.8.1944
LG Maris |
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