www.earthfiles.de Foren-Übersicht www.earthfiles.de
Forum des Earthfiles Grenzwissenschaftstreff
 
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Die Deutsche Verfassung

 
Dieses Forum ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren, schreiben oder beantworten.   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    www.earthfiles.de Foren-Übersicht -> Politik Politik
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Castrol
Earthfiles Team


Anmeldedatum: 23.04.2005
Beiträge: 3504

BeitragVerfasst am: 12.11.2006, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Die Haager Landkriegsordnung von 1907:
Art. 43: Die Besatzungsmacht muss die Landesgesetze beachten.
Art. 45: Sie darf die Bewohner des besetzten Landes nicht zwingen, den Treueid zu leisten oder die andere
Staatsangehörigkeit anzunehmen.
Art. 46: Sie darf Privateigentum nicht einziehen.
Art. 47: Sie muss Plünderungen unterlassen und unterbinden.
Art. 50: Sie darf keine Strafe durch Geld oder anderer Art wegen der Handlungen Einzelner über eine ganze
Bevölkerung verhängen.
*
IV Genfer Konvention von 1949
Art. 8: Auf die durch das Abkommen gewährten Rechte ist der Verzicht verboten
Art.11: Sondervereinbarungen zwischen Mächten, deren eine infolge der Besetzung ihres Gebietes oder eines
wichtigen Teiles ihres Gebietes in ihrer Verhandlungsfreiheit beschränkt ist, sind verboten und nichtig.
Art. 43: Kollektivstrafen, Einschüchterung, Terrorisierung, Plünderungen und Vergeltungsmaßnahmen gegen
dritte Personen oder ihr Eigentum sind verboten.
Art. 49: Die Besatzungsmacht darf Teile ihrer eigenen Bevölkerung nicht in das von ihr besetzte Gebiet
verschleppen oder verschicken.
Art. 64: Das Strafrecht im besetzten Gebiet bleibt in Kraft. Es muss dafür gesorgt werden, dass die Gerichte im
besetzten Gebiet ihre Tätigkeit fortsetzen können.
*
UNO-Konvention vom 27. November 1968 über die Nichtverjährung:
Art.1: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Vertreibung ... verjähren nicht.
*
Wiener Konvention über das Recht der Verträge, von 1969:
Art. 52: Ein Vertrag ist nichtig, wenn sein Abschluss durch Androhung oder Anwendung von Gewalt zustandegekommen
ist.
Art. 53: Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines Abschlusses einer zwingenden Norm des allgemeinen
Völkerrechtes widerspricht (wie der Haager Landkriegsordnung, der IV. Genfer Konvention und dem
Selbstbestimmungsrecht der Völker).
*
Kommentar:
Die deutschen Wähler sollten sich diese Paragraphen gut merken, vor allem Art. 52 der Wiener Konvention. Es
sind nämlich alle Verträge mit Deutschland nach 1945 unter Androhung von Gewalt zustandegekommen, somit
nichtig oder ungültig.
Der Grund dafür liegt darin, daß Deutschland 60 Jahre nach dem Krieg immer noch keine Souveränität
besitzt, sondern eine von Kriegsgegnern besetzte und erpreßte Nation ist.
1. Es wurden bis heute keine Friedensverträge mit den 50 Gegnern des 2. Weltkrieges abgeschlossen.
2. Die Besatzungstruppen der Alliierten haben Deutschland nie verlassen, sondern werden nach wie vor
von deutschen Steuergeldern unterhalten. Ein großer Teil der kriegerischen Aktivitäten der USA wie der
„Wüstensturm” wurden und werden über die Infrastruktur in Deutschland abgewickelt und von deutschen
Steuerzahlern bezahlt. Wenn irgendwelche politischen Vertreter der deutschen Scheindemokratie gegen
kriegerische Aktivitäten der Alliierten reden, ist das die blanke Heuchelei und Volksverrat obendrein.
3. Eine Verfassung wurde nie etabliert, denn das Grundgesetz ist lediglich ein Anhang zum Besatzungsrecht
der Alliierten.
4. Die Feindstaatenklausel der UN gegen Deutschland wurde nie aufgehoben, sondern stellt eine fortdauernde
Erpressung Deutschlands durch die Alliierten Kriegsgegner dar. Allerdings sind inzwischen aus den
50 Gegnern von 1945 ca. 190 geworden, denn von allen UNO-Staaten hat in den letzten 50 Jahren noch nie
einer gegen die Erpressung Deutschlands protestiert und die Abschaffung der Feindstaatenklausel gegen
Deutschland gefordert. Diese Erpressungspolitik hat ihre Wurzeln im bekannten Versailler Friedensvertrag von
1919. Dieser „Friedensvertrag” wurde nach dem Motto erstellt „Permanenter Raub durch permanente Erpressung”.
Dieses Prinzip hatte sich bewährt und wurde nach dem 2. Weltkrieg mit etwas anderen Mitteln
gradlinig fortgesetzt, wovon in Punkt 5 die Rede ist.
5. Damit sich gegen die genannte Erpressung aus dem deutschen politischen Lager aber auch nicht eine
einzige Stimme erhebt, haben die anglo-amerikanischen Alliierten auf deutschem Boden ca. hundertfünfzig
Atomraketen stationiert, vorsichtshalber mit einer Reichweite von nur ca. 150 Kilometern, damit sie im
Ernstfall auch alle auf deutschem Boden explodieren können. Diese alleine würden wahrscheinlich schon
ausreichen, um nicht nur die deutsche Bevölkerung, sondern die von ganz Europa auszurotten.
Entsprechend den Massenmordplänen der amerikanischen Autoren Kaufman, Nizer und Morgenthau
darf aber vermutet werden, daß man mindestens noch weitere hundert Atombomben in Deutschland versteckt
hat, die man wahrscheinlich vom Pentagon aus mit einem einzigen Knopfdruck zünden kann. Moralische
Hemmungen werden diese Christen kaum haben, wie die Beispiele von Hiroshima und Nagasaki gezeigt haben.
Soweit mir bekannt ist, haben alle europäischen Staaten unter der Drohung der genannten Atomraketen
und Atombomben den lächerlichen Atomwaffensperrvertrag unterschrieben, der eigentlich ein Atomwaffenerpressungsvertrag
ist. Einen der Bedrohung entsprechenden Protest der sogenannten „Kernkraftgegner“ habe
ich in den letzten Jahrzehnten nicht wahrgenommen!
Eine offizielle Anfrage bei der deutschen Bundesregierung bezüglich der Friedensverträge hat die
Antwort ergeben, daß diese durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag hinfällig geworden seien. Die Durchsicht des
Zwei-plus-Vier-Vertrages hat aber ergeben, daß darin überhaupt kein Abschnitt über die 50 Kriegserklärungen
und die Friedensverträge enthalten ist. Ein echtes Lügenwerk!
Mehr als das politische Verhalten der Deutschen wundert mich das Verhalten der Nachbarn von
Deutschland, die ja alle zu den Siegerstaaten gehören. Insbesondere das politische Verhalten Frankreichs
erstaunt mich, weil sie früher dem politischen Deutschland immer um hundert Prozent überlegen waren. Denn
es müßte ihnen klar sein, daß die geplante Vernichtung Deutschlands auch Frankreich vom Erdboden vertilgen
würde. Sie würden somit nicht im Boot der Sieger, sondern mit Deutschland im Boot der Verlierer sitzen.
Die Angst vor Deutschland scheint offensichtlich bei allen Nachbarn Deutschlands größer zu sein, als
die Angst, durch amerikanische Atombomben in die Luft zu fliegen. So geht das, wenn Dummheit und Feigheit
sich die Hände reichen!
Umso besser für uns, denken die anglo-amerikanischen Terroristen, damit können wir nicht nur
Deutschland, sondern ganz Mitteleuropa erpressen. Wäre doch gelacht, wenn es nicht gelingen würde, die
Kultur von Europa um tausend Jahre zurückzuschrauben, mit unseren atomaren Daumenschrauben.
Wie gerade aus der Presse zu entnehmen war, haben einige deutsche Gemeinden gegen die Lagerung
amerikanischer Atomraketen protestiert. Die wissen noch nicht einmal, daß sie das nach der Feindstaatenklausel
überhaupt nicht dürfen, weil das nämlich ein feindlicher Akt, eine aktive Bedrohung der 190 UN-Staaten, eine
terroristische Bedrohung des gesamten amerikanischen Kontinents ist, und den „Ernstfall”, also die Vernichtung
Mitteleuropas, auslösen könnte!
>> Ergebnis: die deutsche Demokratie ist eine Scheindemokratie und die politischen Akteure sind
Volksverräter, die von den Alliierten gekauft wurden, wie einst der kriminelle Adolf Schicklgruber-
Hitler. Die Erpressung Deutschlands und Mitteleuropas ist eine Zeitbombe, deren Explosion vielleicht die
Welt noch einmal erschüttern wird. Die Bürgerforderungen für Deutschland müssen somit lauten:
1. Beseitigung der Feindstaatenklausel der UN.
2. Abschluß von Friedensverträgen mit allen 50 Feindstaaten des 2. Weltkrieges.
3. Beseitigung des Besatzungsrechts, somit Abzug aller feindlichen Truppen aus Deutschland,
einschließlich der Atombomben.
4. Erstellung einer deutschen Verfassung mit Volksbeteiligung.
5. Einführung der Wahrheit in die Geschichtsschreibung und die politische Diskussion.
Wuppertal, 6. Oktober 2005
Dieter Rüggeberg
www.geheimpolitik.de


__________________

Der Kluge gibt nach.....und weil die Klugen immer nachgeben...regieren die Dummen die Welt....



















Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Google






Verfasst am:     Titel: Als registrierter User ist diese Werbung ausgeblendet!

Nach oben
Castrol
Earthfiles Team


Anmeldedatum: 23.04.2005
Beiträge: 3504

BeitragVerfasst am: 12.11.2006, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

GRUNDGESETZ für die Bundesrepublik Deutschland

vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. September 1990 in Verbindung mit Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. II S. 885, 890)

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Kommentar:
Bezeichnenderweise beginnt das Grundgesetz mit einer Lüge, denn das Volk wurde überhaupt nicht gefragt!

*

I. Die Grundrechte

Artikel 1

Schutz der Menschenwürde

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Kommentar:
Der Begriff der Menschenwürde wird nicht definiert. Die Frage steht also im Raum: Woraus leitet sich die Menschenwürde der Grundgesetzverfasser her? Aus ihrem Weltbild, ihrer Religion, ihrer politischen Partei? Wo beginnt die Menschenwürde und wo endet sie?
Es gibt eben Menschen, die ihre Würde vom Urknall, vom Affen herleiten, und solche, die sie von Gott herleiten. Diese gewaltigen Unterschiede zeigen deutlich, dass der Begriff der Menschenwürde im Grundgesetz auf wackeligen Füßen steht.

*

Artikel 7

Schulwesen

(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.

(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.

Kommentar:
Wie herrlich! Nachdem man gerade die schmerzlichen Erfahrungen des Hitlerstaates mit seinem zentralisierten Erziehungssystem hinter sich hatte, machte man in derselben Art weiter. Der Staat hat in der Erziehung überhaupt nichts zu suchen, wie Rudolf Steiner schon 1919 in seiner „Dreigliederung des sozialen Organismus" dargelegt hat.

Außerdem, wer ist hier der Staat? Solange Deutschland seine Souveränität nicht zurückbekommt, bestimmen hier die Besatzungsmächte über die Lehrinhalte! Und welche Wahrheiten in Deutschland nicht gelehrt werden dürfen, das weiß jeder, der sich mit Hintergrundliteratur auskennt Volksverdummung ist angesagt! Es wäre ja gelacht, wenn man nicht mit Hilfe moderner Psychologie im Laufe von einigen Jahrzehnten aus einem mutigen Kulturvolk ein feiges Narrenvolk machen könnte.

Zu (2): Seit wann bestimmen die Eltern, was ihren Kindern in der Schule gelehrt wird? Das ist schwachsinnig! Solche Sätze können nur von Leuten stammen, die nicht nur von allen religiösen Geistern verlassen sind, sondern die auch ihre Unfähigkeit offenlegen, einen den modernen Gegebenheiten der Welt angepaßten Religionsunterricht zu vermitteln. Solche Sätze können nur von Menschen stammen, die das Volk bewusst von einer Vertiefung ethischer Begriffe fernhalten wollen. Das nennt man in der geheimen Fachsprache „Charakterwäsche"! Ich habe übrigens nie vernommen, dass die christlichen Kirchen gegen diesen Paragraphen ernsthaft protestiert hätten - sehr merkwürdig.
Kommentare von Urs Bernetti:

Der Alte Fritz würde sich im Grabe umdrehen ob solcher Sonderbehandlung.

46 (4): "Jedes Strafverfahren und jedes Verfahren gemäß Artikel 18 gegen einen Abgeordneten, jede Haft und jede sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit sind auf Verlangen des Bundestages auszusetzen."

Es ist unglaublich, wie sich die Mitglieder des Bundestages abgesichert haben, nicht etwa nur gegen die Missgeschicke des Alltags, sondern dagegen, für ihre Handlungen selbst einstehen zu müssen. Dies verletzt nicht nur den Grundsatz, dass alle vor dem Gesetz gleich sind, es verhöhnt auch die Gerichte.

*

S. 61: 139 ( ): Die zur `Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und MilitarismusA, erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

Hier ist mit keinem Wort gesagt, welche und wessen Rechtsvorschriften: vom Grundgesetz nicht berührt sind. Die gerichtliche Übung und die Rechtsprechung haben jedoch gezeigt, dass es eine der Öffentlichkeit kaum bekannte und erinnerliche Sammlung von Rechtsvorschriften gibt, die vom Grundgesetz nun offenbar nicht berührt werden. Diese Vorschriften stehen somit über allem deutschen Recht. Sie werden hier nicht einmal annäherungsweise angeführt noch gar einzeln mit Paragraph und Absatz genannt. Restlos alles, was einst die Besatzungsmächte oder ihre Helfer verfügt haben, sei es zur Zeit des Dritten Reiches, in der Übergangszeit nach dem Kriege durch die Besatzungsmächte in den Besatzungszonen oder noch während des Bestehens der Bundesrepublik Deutschland, das alles ist nicht nur geltendes Recht: Es steht über allem Recht!

Jede noch so unbedeutende Verfügung der Siegermächte, und erst recht ihr durch das Londoner Abkommen vom 8. August 1945 beschlossenes Statut für den Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg sprengt die betreffenden deutschen Gesetze einfach in die Luft, und zwar heute noch und wie es scheint, soll das für alle Zukunft gelten.

Damit ist insbesondere die sogenannte `OffenkundigkeitA von Kriegsverbrechen des Deutschen Reiches und seiner Truppen und Behörden zum deutschen Gesetz der Gesetze geworden: Über die von den Siegermächten bezüglich der Kriegsverbrechen vorgebrachten Behauptungen ist danach kein Beweis erforderlich. Das selbe gilt für die in jedem Staate der Vereinten Nationen `festgestelltenA Verbrechen der Deutschen.

Dies hat dazu geführt, dass in allen Gerichtsverhandlungen, die sich mit den Kriegsverbrechen oder auch mit der Frage ihrer tatsächlichen Begehung durch deutsche Personen oder Einrichtungen befassen, Beweise nicht nur nicht erforderlich sind: Gegenbeweise werden als gegen die `OffenkundigkeitA verstoßend zurückgewiesen. Die Offenkundigkeit schützt auch die Behauptungen über Kriegsverbrechen gegen das `LeugnenA, `Relativieren" oder `BagatellisierenA dieser Verbrechen mittels bestimmter Strafgesetze.

Damit sind auf alle Fälle die Grundgesetzartikel 3, 4, 5, 8, 9, 10, 13, 17, 20 (2), 25, 33 (3) und 103 ausser Kraft gesetzt, und zwar für die Deutschen.

Die ausser Kraft gesetzten Grundgesetzartikel sind der Kern der in Artikel 79 für unantastbar erklärten Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung, denn sie sind die bei weitem wichtigsten Grundrechte.

Die zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus ergangenen Rechtsvorschriften haben schon a priori die Freiheitliche Demokratische Grund-Ordnung beseitigt. Eine Ordnung, die eine andere, übergeordnete Ordnung nicht berühren darf, ist keine Grundordnung und existiert deshalb nicht als solche.

Nur ein verschwindender Bruchteil der von den Alliierten Besatzungsmächten nach 1945 erlassenen Anordnungen ist überhaupt bekannt. Hiervon einige: . . . . . . . . . . . . . .

Soweit die öffentlich bekannten und besonders schweren Lasten aus dem Artikel 139. Versailles geht immer weiter.

Ausser den hier aufgezählten Rechtsvorschriften gibt es noch eine ganz und gar grenzenlose Menge anderer, wie sie etwa ein alliierter Stadtkommandant 1945 in seiner ersten Siegeseuphorie und seinem durch die Kriegspropaganda wohlgeschürten Hass auf die Besiegten aus verständlichen Gründen erlassen hat. Alle diese Hunderttausende von Vorschriften und Auflagen sind nach dem Grundgesetz deutsches Recht und werden von den anderen Artikeln des Grundgesetzes nicht berührt. Jeder Richter, jeder Politiker, jeder Angehörige der Siegermächte und ihrer Hintermächte braucht nur ein bisschen Quellenstudium zu betreiben, dann findet er bestimmt etwas, wogegen kein deutsches Kraut gewachsen ist. So muss das ganze Deutsche Volk heute jederzeit gewärtig sein, dass ihm aus irgendeiner Ecke eins über den Schädel gezogen wird.

Stark vereinfacht, aber nicht falsch, wäre die Feststellung: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland besteht aus dem Artikel 139. Die anderen Artikel sind durch diesen einen ausser Kraft gesetzt. Jedenfalls für die Deutschen.

Als Herr Kohl nach der Teilwiedervereinigung die Westalliierten bat, doch bitte ihre Besatzung Deutschlands fortzusetzen, hätte er den Artikel 139 löschen lassen können. Vielleicht hatte er sein Grundgesetz gerade nicht unter dem Arm, oder er war gerade dabei, den Saum des Mantels der Geschichte zu erhaschen.

Gemäß Artikel 139 ist Deutschland trotz zweimaliger Erklärung, `jetztA ein souveräner Staat zu sein (1955 und 1990), nach wie vor besetztes Gebiet. Damit ist Deutschland aber nicht rechtlos. Oder doch? Der von mir hochverehrte General Moshe Dayan sagte dazu:
Ein Volk, das seine Rechte nicht wahrnimmt, hat keine.

*

S.137: Wie eine solche Verfassung zustandezukommen hat, steht genau und goldrichtig im Artikel 146: "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." (Das ist der ursprüngliche Wortlaut des Artikels).

Als die Bonner Vertreter aller möglichen Völker am 23. September 1990 in der Hast, welche das schlechte Gewissen des Lügners immer begleitet, diesen Artikel änderten, haben sie mit der Festschreibung eines unvereinbaren Widerspruches ihre Lüge für alle Zeiten selbst dokumentiert.

In seiner neuen Fassung sagt der Artikel 146 jetzt:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.A

Das heißt aber nun (immer noch!), dass dieses Grundgesetz eben nicht in freier Entscheidung beschlossen worden ist, denn sonst müsste diese Bedingung für die künftige `Verfassung" nicht gestellt werden. - Dass Deutschland eben nicht frei ist, denn sonst könnte das deutsche Volk seine Verfassung jetzt beschliessen. - Dass das Grundgesetz keine Verfassung ist. Dass also die neue Präambel lügt, wenn sie behauptet, das Deutsche Volk habe sich dieses Grundgesetz gegeben. - Dass schliesslich von einer `verfassungsmässigenA Ordnung in Deutschland heute keine Rede sein kann, denn eine solche Ordnung würde eine Verfassung voraussetzen, diese würde die freie Entscheidung des Volkes voraussetzen, und das alles ist heute nicht gegeben.

Lügen haben kurze Beine, und wer lügt, muss klüger sein als der Belogene. Was immer der Parlamentarische Rat damals getan hat oder tun musste: Gelogen haben diese Leute nicht. Die Staatslüge ist jüngeren Datums! Noch ist die Stunde der Wahrheit fern. Noch wird munter weitergelogen.

*

Buchempfehlung zu diesem Thema:
Urs Bernetti "Das Deutsche GrundgesetzA
ISBN 3-9520669-1-5, Verlag Neue Visionen 1994)

Adresse: www.geheimpolitik.de
Dieter Rüggeberg


__________________

Der Kluge gibt nach.....und weil die Klugen immer nachgeben...regieren die Dummen die Welt....



















Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Dieses Forum ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren, schreiben oder beantworten.   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    www.earthfiles.de Foren-Übersicht -> Politik Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.



Jiaogulan