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Ein w. schritt zur wahrheit über HIV, das betrifft JEDEN

 
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osi-ris
Earthfiler


Anmeldedatum: 31.10.2007
Beiträge: 361

BeitragVerfasst am: 25.05.2008, 03:56    Titel: Ein w. schritt zur wahrheit über HIV, das betrifft JEDEN Antworten mit Zitat

guten abend alle,

auch das ein weiterer punkt der machenschafften zur deziemierung der bevölkerung

Derzeitige zusammenfassung, HIV lüge, Chemtrails, Chemo giftgas, Gifte im Essen und Trinken, mal sehen was noch so zu kommt, einiges, verspreche ich euch jetzt schon, Chemtrails machen das selbe Imunsystem zerstören, die menschen müssen doch kaputt zu bekommen sein, auch ohne krieg ?!

Das jetzt folgende ist alles andere als ein witz, ist tot ernst, denn in vielen medikamenten sind mehr schadstoffe als helfede mittel. Der Menschliche Körper kann so gut wie alles selber heilen, man kann dieses mit Heilmittel verstärken, oder durch gifte langsam zerstören,.....................


TEXT-QUELLE: <http>

Wie ja bekannt gibt es unzählige Experten, die gar der Meinung sind, es gäbe das Aids-Virus überhaupt nicht, alles eine Erfindung gewisser Kreise.

Nun hat wohl jemand mal gründlich recherchiert, und die ersten Strafanzeigen gestellt:

Zitat:

"Strafanzeige gegen Prof. Kurth (RKI/PEI), Dr. Marcus (RKI) , Prof. Helga Rübsamen- Waigmann (BAYER AG) und div. Mitarbeiter des Bundesministeriums für Gesundheit

U. a. bei der Staatsanwaltschaft Berlin werden z. Zt. Anzeigen bearbeitet. Es geht um den Vorwurf der Lüge, absichtliches Unterlassen von Vorschriften und das Verletzen von Gesetzen, u.a. im Zusammenhang mit dem Sterben von Menschen. Unten finden Sie eine Zusammenfassung von Fakten, auf denen mehrere Zeugenaussagen in dieser Sache aufbauen.

I. Gesetze zum Schutz des Lebens werden nicht angewandt/ § 63 Arzneimittelgesetz, AMG:

Wegen des Contergan- Skandals hat der Gesetzgeber die Nachmarktkontrolle bei risikoreichen Medikamenten zwingend vorgeschrieben. Das Verfahren zur Zulassung von Medikamenten reicht laut Gesetzgeber nicht aus, um eine spätere Gefährdung von Patienten auszuschließen. Der parlamentarische Untersuchungsausschußbericht der Deutschen Bundesregierung zum Bluterskandal beschäftigte sich damit, daß die Nachmarktkontrolle nach § 63 AMG bei den Blutprodukten verzögert angewandt wurde. In der Anlage finden sich Beweise, daß auch bei den AIDS- Medikamenten die obligate Nachmarktkontrolle nicht nur nicht verzögert angewandt, sondern gar nicht angewandt wird. Dies geschieht nicht fahrlässig, sondern wissentlich und mit Absicht:

Dokument 1: Im Untersuchungsausschußbericht des Deutschen Bundeestages zum Bluterskandal, BT Drucksache (12/8591), Seite 39 steht rechts oben der entscheidende Satz: “Gefahrenstufe II tritt ein, (...) Informationen einen begründeten Verdacht auf ein gesundheitliches Risiko ergeben (...)” Auf Seite 40 steht: “Damit besteht die Gefahr, mit einem antiviralen Medikament auch die Wirtszelle selbst zu zerstören und also den Patienten zu schädigen."

“Auf Seite 38 unten rechts steht: “Die Verwaltungsvorschrift zum Sufenplan sieht die Einladung zu jährlich 2 oder mehr Routinesitzungen (Ziffer 5) (...) vor."

Aus dieser Bundestagsdrucksache ist eindeutig erkennbar, daß bekannt ist, daß das Stufenplanverfahren bei antiviralen Medikamenten wie AZT durchgeführt werden muß. Hier eine Stellungnahme zum Stufenplanverfahren vom zuständigen Bundesinstitut.


Dokument 2: AZT-Banderole
Auf dieser Verpackung des Wirkstoffes AZT wird Laborpersonal auf englisch eindringlich gewarnt: “Giftig bei Inhalation, Hautkontakt und Verschlucken. Zielorgane: Knochenmark/blutbildendes Gewebe. Fühlen Sie sich unwohl, suchen sie einen Arzt auf. (...) Schutzkleidung tragen.”

Bei diesem offensichtlich gefährlichen Stoff wird die Nachmarktkontzrolle unterlassen. Warnungen wie auf dieser Laborpackung fehlen natürlich, wenn der gleiche Stoff in der gleichen Menge Menschen als Medikament verabreicht wird.

Dokument 3: Ein Bericht aus der Ärzte-Zeitung aus dem Jahr 1989. Es wird beschrieben, daß in einer Studie mit 800 gesunden HIV- positiven Menschen verschiedene AIDS-Therapien verglichen wurden, das sind ca. 2% aller Positiven in Deutschland.

Hier steht ganz klar, daß zumindest in der Frühphase, die Alternativmedikation überlegen war. Nach der Rechtslage hätte spätestens hier die Nachmarktkontrolle einsetzen müssen.

Dokument 4 bestätigt, daß diese Studie vom Bundesgesundheitsministerium finanziert wurde.

Die Alternativ-Therapie hat die AIDS- Ärztin Juliane Sacher aus Frankfurt durchgeführt. Im September 1995 hat Frau Sacher (wird i.f. als Zeugin benannt) erstmalig öffentlich erklärt, daß es ihr verboten wurde, über diese Studie öffentlich zu sprechen.

Dokument 5: Schreiben des Pressesprechers des für AIDS zuständigen wissenschaftlichen Referenzinstituts der Bundesregierung (RKI). In Punkt 6 wird benannt, daß das Stufenplanverfahren nicht durchgeführt wird. Es wird behauptet, daß keine Alternativen zu AZT bekannt sind. Die große Therapie- Studie der Bundesregierung wird durch die für AIDS zuständige Bundesbehörde geleugnet.

Die rechtliche Interpretation des RKI, daß das Stufenplanverfahren nur durchzuführen sei, wenn nur “gleichwertige oder ungefährlichere Medikamente vorhanden sind” ist abwegig. Das Stufenplanverfahren dient ja gerade dazu, diese aufzuspüren und ggfs. weitere Schritte einzuleiten. Das Stufenplanverfahren ist ja kein Verfahren zur Rücknahme oder Einschränkung der Zulassung. Hier geht es nur darum, die Nachmarktkontrolle im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen durchzuführen und nicht Zufällen zu überlassen.

Dr. Marcus lügt, wenn er behauptet, daß keine Alternativen vorliegen; siehe Studie der Bundesregierung.


Dokument 6: Nicht nur Dr. Marcus vom RKI lügt in Bezug auf AZT und Stufenplanverfahren. Hier die Kopie eines Schreibens des Bundesgesundheitsministers an den Bundestag.

Im Auftrage des Ministers belügt das BMfG den Bundestag, die von der Ärztin Frau Sacher (Zeugin) im Rahmem der o.g. Studie des BMfG durchgeführten Alternativmedikationen seien nicht bekannt.

Weiter belügt der Minister den Bundestag, daß § 63 AMG nicht mißachtet wurde. Er leugnet im weiteren die Ergebnisse der größten deutschen AIDS- Therapiestudie, die das Ministerium selbst finanziert hat.

In weiteren belügt der Minister den Bundestag insofern, als ginge es bei der Nachmarktkontrolle, bzw. Stufenplanverfahren nach § 63 AMG um eine Neubewertung des Medikaments.Er erweckt damit absichtlich den Irrtum, die Medikamente würden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen überwacht.

In der Frankfurter Studie (Ärzte-Zeitung siehe oben) ist bewiesen, daß die Medikamente ausschließlich aufgrund eines positiven Testergebnisses gegeben wurden.

II.Der fehlende Gültigkeitsnachweis der HIV- Antikörpertests

Dokument 7: Ein Schreiben der für die Testzulassung zuständigen Bundesbehörde aus dem Jahr 1995.
In Punkt 5 ist belegt, daß die Inhalte der Papadopulos-Studie (Bio/Technology 11,696-707,1993) aus dem Jahr 1993 der Gesundheitsbehörde bekannt waren. Soweit hier behauptet wird, daß dieses bei der Auswertung der Testergebnisse berücksichtigt werden mußte, ist dies eine Verantwortungsverlagerung an die Labors, was jedem Laien deutlich wird.

Dokument 8: Eine Zusammenfassung der Studie (Bio/Technology 11,696-707,1993) in Deutscher Sprache, erschienen in “Die Woche”.
Auf der ersten Seite rechts oben wird belegt, daß die Studie vom auch in Bezug auf AIDS und HIV renommierten Pasteur Institut in Paris, vor Veröffentlichung geprüft wurde. Auf der nächsten Seite, in der 4. Spalte, Mitte, wird belegt, daß die Tests nicht gültig sein können, weil die Isolation des ganzen Virus nie erfolgt ist. Die Fachwissenschaft spricht hier vom “Gold- Standard- Verfahren”, worauf in der Studie hingewiesen wird.

Ein Antikörper- Test ist ein indirekter Nachweis. Ein indirekter Nachweis muß durch einen direkten Nachweis geeicht werden.
Vergleich zur Veranschaulichung: Auch ein Schwangerschaftstest ist ein indirekter Nachweis, dessen Gültigkeit an direkten Nachweisen geeicht werden muß. Bei einem positivem Schwangerschaftstest muß z.B. mittels Ultraschall ein Fötus nachweisbar sein; bei einem negativen Test darf kein Fötus nachweisbar sein.

Wenn die Ergebnisse des Schwangerschaftstest mit denen des Ultraschalls 100%ig übereinstimmen, ist der Test gültig und erfüllt den Gold-Standard. Dann hätten wir einen indirekten Test, der genauso gültig ist, wie ein direktes Nachweisverfahren.
Bei einem Virus erfolgt der einzig mögliche direkte Nachweis über sie Isolation des Virus.

Dies ist Dr. Stefan Lankas Spezialgebiet, der als Zeuge benannt ist. Dr. Lanka hat an der Universität Konstanz selbst ein zuvor unbekanntes Virus isoliert und dessen Existenz nachgewiesen. Auf dem Hintergrund dieser Fachkompetenz hat er sich intensivst mit der wissenschaftlichen Literatur über das AIDS-Virus beschäftigt.

Dr. Lanka konnte den Nachweis der Isolation nach den allgemein anerkannten Regeln der Virologie des AIDS- Virus nirgends in den entsprechenden Wissenschaftspublikationen finden. Ein isoliertes Virus ist ein von Fremdbestandteilen gereinigtes Partikel. Eine Aufnahme, die das HIV von Fremdpartikeln gereinigt zeigt, liegt nicht vor.

Dokument 9: Schreiben des wissenschaftlichen Referenzzentrums für AIDS (RKI), in dem behauptet wird, das sich Fotografien des isolierten Virus in den Veröffentlichungen von Montagnier und Gallo befinden. Daß Gallo nur die Ergebnisse von Montagnier übernommen hat ist unstrittig, siehe Dokument 1/Drucksache BT 12/8591, Seite 61 links unten.

Dr. Ulrich Marcus vom RKI verweist in Dokument 9 auf eine angebliche HIV- Isolation, die von Luc Montagnier (Pasteur Institut, Paris) in der für das AIDS- Virus grundlegenden Publikation veröffentlicht wurde, sowie auf die Publikation von Robert Gallo (Dokument 10). Dr. Marcus behauptet somit ein Photos des isolierten HIV, daß, deutlich sichtbar, nicht von Fremdpartikeln gereinigt, als Photo eines isolierten Virus.

Jeder Laie erkennt hier, kleine runden Partikel und den Teil eines dicken Brockens. Jeder Laie erkennt, daß hier die kleinen Teile nicht von Fremdbestandteilen gereinigt sind. Jeder Laie erkennt hier, daß die kleinen runden Partikel nicht von Fremdbestandteilen isoliert sind.

Die kleinen Teile können keine isolierten Viren sein unabhängig davon, ob diese Teile überhaupt Viren darstellen.


Dokument 11 zeigt, wie nach den anerkannten Regeln der Virologie das Foto eines isolierten Virus auszusehen hat.


Dokument 12: Ein Beleg des für die Test-Zulassung zuständigen Paul-Ehrlich-Instituts, in dem das Institut selbst beweist, daß HIV-Tests schon dann zugelassen werden, wenn sie zu ähnlichen Aussagen kommen, wie Tests anderer Hersteller oder anderer Testsysteme, die bereits zugelassensind.

Das Goldstandard-Verfahren nicht durchgeführt wird. Der Beweis wird also nirgendwo abverlangt, daß irgendein HIV- Test geeignet sein kann, eine Aussage über eine HIV- Infektion zu machen. Was diese Tests dann nachweisen- darüber kann aufgrund des Zulassungsverfahrens keine Aussage getroffen werden.

Dies ist aufgrund seiner Ausbildung dem Virologen Prof. Dr. Kurth (Präsident PEI und RKI) bekannt. Daher ist von der Seite Prof. Kurth von erwiesener Absicht, nicht aussagefähige Tests zuzulassen, auszugehen.

Auf diesem Hintergrund ist es verständlich, wenn in der o.g. Papadopulos- Studie, deren Richtigkeit das PEI und das Pasteur- Institut bestätigen, an Hand von Studien belegt wird, daß die HIV- Antikörpertests auch “positiv” auf Krankheiten wie Malaria, Tuberkulose u.v.a. reagieren.


Abschließend ist festzustellen:

A.) Über die Existenz eines Fotos des isolierten HIV wird seitens der Bundesgesundheitsbehörde RKI hartnäckig gelogen (Zeugen: Prof. Dr. Sänger, Karl Krafeld).

B.) Das PEI läßt unter dem Vorsitz von Prof. Kurth HIV-Antikörper-Tests zu, von denen er gesichert weiß, daß sie nicht eine HIV-Infektion nachweisen können. (Zeuge: Dr. Heinrich Kremer. Dr. Stefan Lanka, Karl Krafeld).

C.) Diese Tests werden seitens weiterer Regierungsbehörden, wie z.B. die BzgA dennoch öffentlich als aussagefähig behauptet (Zeuge: Karl Krafeld).

D.) Diese Tests dienen dennoch als Grundlage, gesunde Menschen als HIV- infiziert zu definieren und bei ihnen die Zustimmung zu einer sehr risikoreichen antiviralen Medikation erwirken.

E.) Bei diesen Medikamenten wird absichtlich die gesetzliche Nachmarktkontrolle unterlassen.

F.) Von den Bundesgesundheitsbehörden und dem BMfG wird hartnäckig geleugnet, daß eindeutige Studienergebnisse des BMfG nachwiesen haben, daß diese Medikamente innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten das erreichen, was dem Virus zugeschrieben wird: Einen Abfall des Immunstatus herbeiführen, derAIDS genannt wird. (Zeugin: Ärztin Juliane Sacher, Dr. Heinrich Kremer, Dr. Köhnlein)

So erregen Gesundheitsbehörden absichtlich den Irrtum, daß die HIV-Medikamente den Menschen helfen und verkaufen der Öffentlichkeit deren Nebenwirkungen als Folge einer HIV-Infektion.

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Zeugen:

Prof. Dr. rer. nat., Dipl. Biol. Heinz Ludwig Sänger, Professor für Molekularbiologie und Virologe a.D., Emeritierter Direktor der Abteilung Viroidforschung des Max-Planck-Institut für Biochemie Martinsried, Robert-Koch-Preisträger, Seestraße 9, 82335 Berg am Starnberger See, insbesondere zu der Aussage, daß in der wissenschaftlichen Literatur nirgendwo eine Publikation zu finden ist, die eindeutig zeigt, daß das HIV nach den Regeln der klassischen Virologie charakterisiert wurde. Dies bedeutet, daß es weder isoliert, noch von zellulären Bestandteilen gereinigt wurde und daß keine elektronenmikroskopischen Aufnahmen hochreiner HIV-Präparate existieren. Dementsprechend konnten bisher auch die Viruskomponenten (Nukleinsäuren und Proteine) des HIV nicht aus solchen Präparaten isoliert und charakterisiert werden.

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Prof. Dr. Helga Rübsamen-Waigmann, 1989 verantwortliche Leiterin der in der Ärzte-Zeitung dokumentierten AIDS-Therapie-Studie, heute bei der BAYER-AG (Gentechnik), Wuppertal, insbesondere zu der Aussage, inwieweit sie gemäß § 24 Absatz 7, Musterberufsordnung (BT Drucksache 12/8591 Seite 38 links unten) ihrer Meldepflicht über festgestellte Arzneimittelrisiken nachgekommen ist; ob sie entsprechend des parlamentarischen Untersuchungsausschußberichts des Bundestags, tatsächlich ein sog. HI-Virus isoliert hat; Für die Frage, warum und durch wen die Einleitung des Stufenplanverfahrens von seitens des BMfG unterlassen wurde ist es wichtig, diejenigen Personen namentlich zu ermitteln, die als verantwortliche Ministerialbeamte mit besagter Studie beauftragt waren.

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Medizinaldirektor a.D. Dr. med. Heinrich Kremer, Metzendorfer Weg 36, 21224 Rosengarten. Insbesondere zu Unstimmigkeiten bei der größten Studie der Bundesregierung zu den HIV-Antikörpertests in den 80er Jahren, sowie weitere Unstimmigkeiten in Hinblick auf HIV und AIDS.

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Die Ärztin Frau Juliane Sacher, die in den 80iger Jahren eine der größten AIDS- Ambulanzen in der BRD betrieb,Berliner Straße 6, 60311 Frankfurt, insbesondere zu den Vorgängen um die größte Therapiestudie der Bundesregierung und zu weiteren Unstimmigkeiten bei HIV/AIDS;

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Dr. med. Claus Köhnlein, niedergelassener Arzt, früher tätig in einer AIDS-Ambulanz, Königsweg 14, 24103 Kiel, zum Kompetenzschwerpunkt AIDS-Medikamente (z:B. AZT);

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Dipl. Ing. Wolfgang Zimmer, Tannestraße 7, 90610 Winkelhaid und Hans-Bernd Ashauer-Jerzimbeck, Lüneburger Weg 3, 40468 Düsseldorf zu Vorgängen im Zusammenhang mit Petitionen an den Deutschen Bundestag zur Unterlassung der Nachmarktkontrolle, § 63 AMG, Stufenplanverfahren zu AZT;

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Michael Leitner, Journalist, Missundestr. 79, 44145 Dortmund, insbesondere über Recherchen über Unstimmigkeiten bei dem Umgang mit HIV/AIDS;

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Karl Krafeld, Albrechtstraße 17, 44137 Dortmund, Seit 5 Jahren Dokumentensammlung über das tatsächliche aber verschwiegene Wissen der AIDS-Gesundheitspolitik auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen;

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Georg Bühmann, AIDS-Koordinator der Stadt Dortmund, Gesundheitsamt Dortmund, Eisenmarkt 3, 44137 Dortmund, Insbesondere zur Bestätigung der Feststellung, daß das wissenschaftliche Referenzzentrum für AIDS der Bundesregierung (RKI) weiß, daß kein Photo des isolierten HIV vorgelegt werden kann. Außerdemzur Bestätigung der Tatsache, daß die Gesundheitsbehörden in der BRD testwilligen Bürgern keinen wissenschaftlichen Beleg über die Gültigkeit der HIV- Antikörpertests vor Testdurchführung zugänglich machen können.

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Hinweis: Die Hauptverantwortung für die absichtliche Zulassung der aussageunfähigen HIV-Tests liegt bei Prof. Dr. Reinhard Kurth. Er hat wegen seiner Doppelrolle als Präsident des PEI (Testzulassung) und Präsident des RKI (wissenschaftliches Referenzzentrum für AIDS) die Hauptverantwortung für die in dieser Aussage genannten Handlungen trotz besseren Wissens im Gesundheitswesen. Ein Bereich, in dem Menschen sterben und deshalb ein hohes Maß an Sorgfaltpflichterfüllung abzuverlangen ist.

Die Beweislage ist zweifelsfrei.

Quelle: http://aids-info.net/micha/hiv/aids/aussage.htm
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BeitragVerfasst am: 25.05.2008, 10:52    Titel: Down! Antworten mit Zitat

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