Das Landgericht Düsseldorf hat nach Angaben der tageszeitung eine Klage des Polizeipräsidiums Düsseldorf endgültig abgewiesen, das eine Rasterfahndung beantragt hatte. Geklagt hatte das Polizeipräsidium unter Berufung auf das Bundeskriminalamt (BKA). Es habe konkrete Hinweise, dass Kämpfer von Al Quaida mit zwei Taschen nach Deutschland gekommen seien. Diese Behauptung erschien dem Düsseldorfer Landgericht nun als "äußerst vage" und keinesfalls hinreichend, um eine Rasterfahndung zu veranlassen....
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Der Kluge gibt nach.....und weil die Klugen immer nachgeben...regieren die Dummen die Welt....

