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Castrol Earthfiles Team

Anmeldedatum: 23.04.2005 Beiträge: 3504
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Verfasst am: 19.10.2006, 20:30 Titel: |
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Von Gerhard Wisnewski
Über die Abschaffung der Demokratie mit Hilfe von Wahlmaschinen habe ich inzwischen fünf Mal hier berichtet (bitte Suchfunktion benutzen). Mit Wahlmaschinen sind die Wahlen nicht länger transparent, nachvollziehbar und überprüfbar. Kein Mensch weiß, was in den Computern wirklich passiert und ob sie am Abend wirklich genau die Stimmen ausspucken, die abgegeben wurden. Die Stimmen werden nicht länger unter aller Augen auf einem Tisch im Wahllokal ausgezählt, sondern der Computer spuckt einfach das Wahlergebnis des jeweiligen Wahllokals aus. Dieser Computer ist noch schlimmer als die berühmte "Black Box", bei der man zwar nicht genau weiß, was drinnen abläuft, dafür aber, was hinein- und was herauskommt. Da die Wahlen geheim sind, weiß man bei den Wahlmaschinen nicht, was ursprünglich hineingekommen ist. Daher kann man Input und Output nicht vergleichen, und daher ist das Zustandekommen der Wahlergebnisse grundsätzlich nicht nachvollziehbar und unüberprüfbar. Das wars dann wohl: Daß dies mit einer demokratischen Wahl nicht zu vereinbaren ist, liegt auf der Hand. Wahlen mit Wahlmaschinen müssen daher boykottiert werden. Ein gewisser Tobias Hahn hat aber noch ein Übriges getan und beim Petitionsausschuß des Bundestages eine Petition eingereicht. Darin fordert er "die ersatzlose Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz", der die Stimmabgabe mit Wählgeräten zuläßt. Bis jetzt haben anscheinend noch nicht viele Menschen von der Petition erfahren, denn sie wurde erst 42 Mal unterschrieben (18.10., 19.40). Das ist ZU WENIG! Benötigt werden bis zum 28. November 2006 noch jede Menge Unterschriften. Unterschreiben Sie daher bitte, und leiten Sie diesen Bericht weiter.
Wahlrecht: Stimmabgabe mit Wählgeräten Eingereicht durch: Tobias Hahn am Freitag, 6. Oktober 2006
Der Petent fordert die ersatzlose Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz (Stimmabgabe mit Wählgeräten).
Begründung Ein fundamentales Prinzip der Demokratie ist die Öffentlichkeit des gesamten Ablaufs von Wahlen. Bei Wahlen per Stimmzettel und Urne kann jedermann die Korrektheit des Wahlablaufs von der Aufstellung der Urne bis zur Auszählung und Feststellung des Ergebnisses kontrollieren.
Werden Wahlcomputer (Wahlgeräte) eingesetzt, wird ein einfaches, unzählige Male erprobtes, evaluiertes und bewährtes System durch ein komplexes, von nur wenigen Einzelnen überprüfbares System ersetzt. Ordnungsgemäßes Funktionieren und Manipulationssicherheit der eingesetzten Wahlcomputer werden zur unabdingbaren Voraussetzung der Integrität einer Wahl.
Die Zulassung eines Gerätes zur Wahl wird nach §35 BWahlG (und anderen Vorschriften) im Wesentlichen erteilt, wenn die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt im Auftrag des Innenministeriums bei der Prüfung eines einzigen Geräts einer Bauart keine Mängel feststellt. Im Gegensatz zu einer Wahl mit Zettel und Urne, bei der jeder Wahlberechtigte in der Lage ist, den Wahlablauf zu prüfen und das Ergebnis einer Überprüfung zu beurteilen, wird einfachen Bürgern eine Prüfung der Wahlcomputer verwehrt und deren interne Funktionsweise geheim gehalten.
Ein einzelnes Gerät kann von einer Gemeinde eingesetzt werden, wenn der Hersteller versichert, dass es baugleich zu einem geprüften Gerät ist. Eine Kontrolle, ob dies der Fall ist oder ob das Gerät möglicherweise bis zu seinem Einsatz von Dritten manipuliert wurde, ist nicht vorgesehen, ist weder für Wahlvorstand, noch Wähler noch Wahlbeobachter möglich und findet nicht statt.
Die einzige Kontrolle der Geräte findet nach §35 BWahlG durch das Innenministerium und den Hersteller statt. Dies ist im Gegensatz zur Kontrolle durch Jedemann bei Wahl mit Wahlzettel und Urne nicht akzeptabel.
Auch die Überprüfung einer Wahl und die Aufklärung von Wahlbetrug nach Wahlen, wie beispielsweise 1989 in der DDR oder 2002 in Dachau, ist stark auf die physische Existenz von Wahlzetteln angewiesen und wird durch den Einsatz von Wahlcomputern wesentlich erschwert, wenn nicht gar unmöglich.
Aus den dargelegten Gründen schränkt der Einsatz von Wahlcomputern, wie er in §35 BWahlG geregelt wird, die Öffentlichkeit und damit die Legitimität von Wahlen unnötigerweise auf gefährliche Weise ein. Der Deutsche Bundestag möge daher durch Gesetz die Aufhebung des §35 BWahlG beschließen.
hier geht´s zur Petition ->
die Seite von Wisnewski : http://www.operation911.de/ __________________
Der Kluge gibt nach.....und weil die Klugen immer nachgeben...regieren die Dummen die Welt....


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Castrol Earthfiles Team

Anmeldedatum: 23.04.2005 Beiträge: 3504
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Verfasst am: 20.10.2006, 20:58 Titel: |
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vom Chaos Computer Club www.ccc.de
Der deutsche Distributor der Nedap-Wahlcomputer hat die gravierenden systemischen Mängel seiner Wahlcomputer zugegeben. Herbert Schulze Geiping, Geschäftsführer der "HSG Wahlsysteme GmbH", führt in einem Statement aus: "Es wird nie ein Wahlgerät geben können, das für sich allein manipulationssicher ist. Heute ist eine Sicherungsmethode 'state of the Art', morgen ist sie gehackt." Da nun nicht einmal mehr der Hersteller selbst behauptet, dass es manipulationssichere Wahlsysteme geben kann, erneuert der Chaos Computer Club seine Forderung nach einem sofortigen Verbot von Wahlcomputern in Deutschland, um schweren Schaden von unserer Demokratie abzuwenden.
Die Firma HSG Wahlsysteme hat offenbar damit gerechnet, dass bald herauskommt, wie primitiv und technisch mangelhaft die Nedap-Wahlcomputer sind, die von ihr in Deutschland vertrieben werden. Schulze Geiping: "Ich habe das in dieser Art und Weise erwartet und bin eigentlich nur etwas erstaunt darüber, dass es so lange gedauert hat!" Nur gut, dass es der Chaos Computer Club und nicht ein radikaler Provinzpolitiker war, der diese Erwartung zuerst erfüllt hat.
Die prinzipielle Unmöglichkeit, einen manipulationsfesten Wahlcomputer zu bauen, räumt Schulze Geiping selbst ein: "Nun wird man aber an keiner Stelle in Prozessen technische Geräte einbauen können, die von sich aus gegen rechtswidrige und verbrecherische Handlungen immun sind. Dies zu glauben ist naiv."
HSG Wahlsysteme bietet noch ein paar letzte schwache Abwehrargumente: "Die Wahlgeräte werden immer in einer 'geschützten Umgebung' gelagert, vorbereitet und betrieben." Damit muss offenbar der Keller des Rathauses gemeint sein, in dem, nur geschützt von einem Billig-Schließzylinder aus dem Baumarkt, die Nedap-Wahlcomputer zusammen mit den Putzmitteln gelagert werden. Der Schutzwert der üblicherweise verwendeten Schlösser ist selbst gegenüber einem ungeübten Angreifer marginal, wie hinlänglich bekannt ist. 
Aber es gibt ja noch das bewährte Konzept der Abschreckung: "Eine Manipulation der Geräte, gleich an welcher Stelle im Prozess, ist gesetzeswidrig und wird strafrechtlich verfolgt!" Dass ein Wahlmanipulator selbstverständlich nicht entdeckt werden möchte, scheint Herrn Schulze Geiping komplett entgangen zu sein. Und das, obwohl er doch auf technischer Ebene erkannt hat, dass ein Wahlcomputer die Entdeckung von Manipulationen praktisch unmöglich macht. "Manipulationsversuche können bei technischen Geräten nie ausgeschlossen werden, isoliert betrachtet mögen sie sogar Erfolg haben", so Schulze Geiping.
Leider scheinen die Spezialexperten von HSG Wahlsysteme in puncto Bedrohungsmodellierung erhebliche Scheuklappen zu tragen. Im Statement heisst es: "Ein weiteres Sicherheitskriterium liegt darin, dass alle Geräte 'stand-alone-Geräte', also nicht vernetzt sind. Dies schließt ein externes 'Einhacken' per se aus." Die eigentliche Bedrohung wird dabei komplett ignoriert: der Innentäter. Ein realistisches Szenario für eine Wahlmanipulation ist eine Gruppe skrupelloser Lokalpolitiker, die wiedergewählt werden will. Solche Täter haben im Zweifel problemlosen Zugang zu den gelagerten Wahlcomputern. Sie brauchen sich nicht "von außen" einhacken, sie sind bereits drin.
Ein Sprecher des Chaos Computer Club fasst zusammen: "Alle Argumente der Befürworter von Wahlcomputern lassen sich nunmehr auf ,Aber wir passen doch drauf auf' reduzieren. Innentäter werden gar nicht in Betracht gezogen. Das Kernproblem der nicht vorhandenen Überprüfbarkeit der Wahl für den einfachen Bürger wird weiterhin ignoriert."
Mit der durch die Forschungsresultate des CCC notwendig gewordenen Einzelüberprüfung aller Wahlcomputer durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt bei der Oberbürgermeisterwahl in Cottbus wird die so gerne angeführte Kostenersparnis für die Gemeinde als allerletztes Argument ebenfalls hinfällig. Da nun nicht einmal mehr die Herstellerfirma die technische Nichteignung der Wahlcomputer bestreitet, erneuert der Chaos Computer Club seine Forderung nach einem sofortigen Verbot von Wahlcomputern in Deutschland. Wahlen mit Zettel und Stift funktionieren und können von jedem Bürger überprüft werden. Es gibt keinen Grund, stattdessen ein nachgewiesenermaßen riskantes, mangelhaftes und teures System zu verwenden.
 http://www.wahlsysteme.de/Wahlnachrichten/2006_Niederlaender_hacken_Wahlgeraet01.pdf
http://www.toool.nl/bumping.pdf __________________
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Verfasst am: 02.11.2006, 08:10 Titel: |
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Schon 14.000 Unterschriften gegen Staatsstreich mit Wahlmaschinen!
Von Gerhard Wisnewski
Am 19. Oktober, also vor sieben Tagen, habe ich hier dazu aufgerufen, eine Bundestagspetition gegen § 35 Bundeswahlgesetz zu unterschreiben, der den Einsatz von elektronischen Wahlmaschinen bei Wahlen zuläßt. Womit Manipulationen à la USA klammheimlich Tür und Tor geöffnet wurden. Klammheimlich deshalb, weil der massenhafte Einsatz dieser Geräte ohne jede öffentliche Diskussion erfolgte. Wie die elektronischen Wahlmaschinen erstmals 2005 im großen Stil in die Wahllokale eingeschleust wurden, ist schon ein Skandal für sich und nur mit einem Staatsstreich auf leisen Sohlen zu vergleichen. Jawohl: Der Einsatz dieser Wahlgeräte ist ein Staatsstreich, und Paragraph § 35 Bundeswahlgesetz ist dafür die Grundlage, die zwar schon länger existiert, aber erst mit den undurchsichtigen elektronischen Geräten ihr volles Putsch-Potential entfaltet...
hier bitte weiterlesen -> __________________
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