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Bundestags-Petition: Weg mit den Wahlmaschinen!

 
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Castrol
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BeitragVerfasst am: 19.10.2006, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Von Gerhard Wisnewski

Über die Abschaffung der Demokratie mit Hilfe von Wahlmaschinen habe ich inzwischen fünf Mal hier berichtet (bitte Suchfunktion benutzen). Mit Wahlmaschinen sind die Wahlen nicht länger transparent, nachvollziehbar und überprüfbar. Kein Mensch weiß, was in den Computern wirklich passiert und ob sie am Abend wirklich genau die Stimmen ausspucken, die abgegeben wurden. Die Stimmen werden nicht länger unter aller Augen auf einem Tisch im Wahllokal ausgezählt, sondern der Computer spuckt einfach das Wahlergebnis des jeweiligen Wahllokals aus. Dieser Computer ist noch schlimmer als die berühmte "Black Box", bei der man zwar nicht genau weiß, was drinnen abläuft, dafür aber, was hinein- und was herauskommt. Da die Wahlen geheim sind, weiß man bei den Wahlmaschinen nicht, was ursprünglich hineingekommen ist. Daher kann man Input und Output nicht vergleichen, und daher ist das Zustandekommen der Wahlergebnisse grundsätzlich nicht nachvollziehbar und unüberprüfbar. Das wars dann wohl: Daß dies mit einer demokratischen Wahl nicht zu vereinbaren ist, liegt auf der Hand. Wahlen mit Wahlmaschinen müssen daher boykottiert werden. Ein gewisser Tobias Hahn hat aber noch ein Übriges getan und beim Petitionsausschuß des Bundestages eine Petition eingereicht. Darin fordert er "die ersatzlose Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz", der die Stimmabgabe mit Wählgeräten zuläßt. Bis jetzt haben anscheinend noch nicht viele Menschen von der Petition erfahren, denn sie wurde erst 42 Mal unterschrieben (18.10., 19.40). Das ist ZU WENIG! Benötigt werden bis zum 28. November 2006 noch jede Menge Unterschriften. Unterschreiben Sie daher bitte, und leiten Sie diesen Bericht weiter.

Wahlrecht: Stimmabgabe mit Wählgeräten
Eingereicht durch: Tobias Hahn am Freitag, 6. Oktober 2006

Der Petent fordert die ersatzlose Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz (Stimmabgabe mit Wählgeräten).

Begründung
Ein fundamentales Prinzip der Demokratie ist die Öffentlichkeit des gesamten Ablaufs von Wahlen. Bei Wahlen per Stimmzettel und Urne kann jedermann die Korrektheit des Wahlablaufs von der Aufstellung der Urne bis zur Auszählung und Feststellung des Ergebnisses kontrollieren.

Werden Wahlcomputer (Wahlgeräte) eingesetzt, wird ein einfaches, unzählige Male erprobtes, evaluiertes und bewährtes System durch ein komplexes, von nur wenigen Einzelnen überprüfbares System ersetzt. Ordnungsgemäßes Funktionieren und Manipulationssicherheit der eingesetzten Wahlcomputer werden zur unabdingbaren Voraussetzung der Integrität einer Wahl.

Die Zulassung eines Gerätes zur Wahl wird nach §35 BWahlG (und anderen Vorschriften) im Wesentlichen erteilt, wenn die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt im Auftrag des Innenministeriums bei der Prüfung eines einzigen Geräts einer Bauart keine Mängel feststellt. Im Gegensatz zu einer Wahl mit Zettel und Urne, bei der jeder Wahlberechtigte in der Lage ist, den Wahlablauf zu prüfen und das Ergebnis einer Überprüfung zu beurteilen, wird einfachen Bürgern eine Prüfung der Wahlcomputer verwehrt und deren interne Funktionsweise geheim gehalten.

Ein einzelnes Gerät kann von einer Gemeinde eingesetzt werden, wenn der Hersteller versichert, dass es baugleich zu einem geprüften Gerät ist. Eine Kontrolle, ob dies der Fall ist oder ob das Gerät möglicherweise bis zu seinem Einsatz von Dritten manipuliert wurde, ist nicht vorgesehen, ist weder für Wahlvorstand, noch Wähler noch Wahlbeobachter möglich und findet nicht statt.

Die einzige Kontrolle der Geräte findet nach §35 BWahlG durch das Innenministerium und den Hersteller statt. Dies ist im Gegensatz zur Kontrolle durch Jedemann bei Wahl mit Wahlzettel und Urne nicht akzeptabel.

Auch die Überprüfung einer Wahl und die Aufklärung von Wahlbetrug nach Wahlen, wie beispielsweise 1989 in der DDR oder 2002 in Dachau, ist stark auf die physische Existenz von Wahlzetteln angewiesen und wird durch den Einsatz von Wahlcomputern wesentlich erschwert, wenn nicht gar unmöglich.

Aus den dargelegten Gründen schränkt der Einsatz von Wahlcomputern, wie er in §35 BWahlG geregelt wird, die Öffentlichkeit und damit die Legitimität von Wahlen unnötigerweise auf gefährliche Weise ein. Der Deutsche Bundestag möge daher durch Gesetz die Aufhebung des §35 BWahlG beschließen.

hier geht´s zur Petition ->

die Seite von Wisnewski : http://www.operation911.de/


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BeitragVerfasst am: 20.10.2006, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

vom Chaos Computer Club
www.ccc.de

Der deutsche Distributor der Nedap-Wahlcomputer hat die gravierenden
systemischen Mängel seiner Wahlcomputer zugegeben. Herbert Schulze
Geiping, Geschäftsführer der "HSG Wahlsysteme GmbH", führt in einem
Statement aus: "Es wird nie ein Wahlgerät geben können, das für sich
allein manipulationssicher ist. Heute ist eine Sicherungsmethode 'state
of the Art', morgen ist sie gehackt." Da nun nicht einmal mehr der
Hersteller selbst behauptet, dass es manipulationssichere Wahlsysteme
geben kann, erneuert der Chaos Computer Club seine Forderung nach einem
sofortigen Verbot von Wahlcomputern in Deutschland, um schweren Schaden
von unserer Demokratie abzuwenden.

Die Firma HSG Wahlsysteme hat offenbar damit gerechnet, dass bald
herauskommt, wie primitiv und technisch mangelhaft die
Nedap-Wahlcomputer sind, die von ihr in Deutschland vertrieben werden.
Schulze Geiping: "Ich habe das in dieser Art und Weise erwartet und bin
eigentlich nur etwas erstaunt darüber, dass es so lange gedauert hat!"
Nur gut, dass es der Chaos Computer Club und nicht ein radikaler
Provinzpolitiker war, der diese Erwartung zuerst erfüllt hat.

Die prinzipielle Unmöglichkeit, einen manipulationsfesten Wahlcomputer
zu bauen, räumt Schulze Geiping selbst ein: "Nun wird man aber an keiner
Stelle in Prozessen technische Geräte einbauen können, die von sich aus
gegen rechtswidrige und verbrecherische Handlungen immun sind. Dies zu
glauben ist naiv."

HSG Wahlsysteme bietet noch ein paar letzte schwache Abwehrargumente:
"Die Wahlgeräte werden immer in einer 'geschützten Umgebung' gelagert,
vorbereitet und betrieben." Damit muss offenbar der Keller des Rathauses
gemeint sein, in dem, nur geschützt von einem Billig-Schließzylinder aus
dem Baumarkt, die Nedap-Wahlcomputer zusammen mit den Putzmitteln
gelagert werden. Der Schutzwert der üblicherweise verwendeten Schlösser
ist selbst gegenüber einem ungeübten Angreifer marginal, wie
hinlänglich bekannt ist.

Aber es gibt ja noch das bewährte Konzept der Abschreckung: "Eine
Manipulation der Geräte, gleich an welcher Stelle im Prozess, ist
gesetzeswidrig und wird strafrechtlich verfolgt!" Dass ein
Wahlmanipulator selbstverständlich nicht entdeckt werden möchte, scheint
Herrn Schulze Geiping komplett entgangen zu sein. Und das, obwohl er
doch auf technischer Ebene erkannt hat, dass ein Wahlcomputer die
Entdeckung von Manipulationen praktisch unmöglich macht.
"Manipulationsversuche können bei technischen Geräten nie ausgeschlossen
werden, isoliert betrachtet mögen sie sogar Erfolg haben", so Schulze
Geiping.

Leider scheinen die Spezialexperten von HSG Wahlsysteme in puncto
Bedrohungsmodellierung erhebliche Scheuklappen zu tragen. Im Statement
heisst es: "Ein weiteres Sicherheitskriterium liegt darin, dass alle
Geräte 'stand-alone-Geräte', also nicht vernetzt sind. Dies schließt ein
externes 'Einhacken' per se aus." Die eigentliche Bedrohung wird dabei
komplett ignoriert: der Innentäter. Ein realistisches Szenario für eine
Wahlmanipulation ist eine Gruppe skrupelloser Lokalpolitiker, die
wiedergewählt werden will. Solche Täter haben im Zweifel problemlosen
Zugang zu den gelagerten Wahlcomputern. Sie brauchen sich nicht "von
außen" einhacken, sie sind bereits drin.

Ein Sprecher des Chaos Computer Club fasst zusammen: "Alle Argumente der
Befürworter von Wahlcomputern lassen sich nunmehr auf ,Aber wir passen
doch drauf auf' reduzieren. Innentäter werden gar nicht in Betracht
gezogen. Das Kernproblem der nicht vorhandenen Überprüfbarkeit der Wahl
für den einfachen Bürger wird weiterhin ignoriert."

Mit der durch die Forschungsresultate des CCC notwendig gewordenen
Einzelüberprüfung aller Wahlcomputer durch die Physikalisch-Technische
Bundesanstalt bei der Oberbürgermeisterwahl in Cottbus wird die so gerne
angeführte Kostenersparnis für die Gemeinde als allerletztes Argument
ebenfalls hinfällig. Da nun nicht einmal mehr die Herstellerfirma die
technische Nichteignung der Wahlcomputer bestreitet, erneuert der Chaos
Computer Club seine Forderung nach einem sofortigen Verbot von
Wahlcomputern in Deutschland. Wahlen mit Zettel und Stift funktionieren
und können von jedem Bürger überprüft werden. Es gibt keinen Grund,
stattdessen ein nachgewiesenermaßen riskantes, mangelhaftes und teures
System zu verwenden.


http://www.wahlsysteme.de/Wahlnachrichten/2006_Niederlaender_hacken_Wahlgeraet01.pdf
http://www.toool.nl/bumping.pdf


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BeitragVerfasst am: 20.10.2006, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wahlcomputer müssen sterben

Da Wahlen angeblich zu teuer (stimmt nicht) seien und optimierbar wären, gibt es bei Wahlen im In- und Ausland verstärkt Wahlmaschinen oder, treffender, Wahl-Computer. Dabei entstehen vielfältige Probleme, etwa eine absolute Unsicherheit vor Wahlfälschungen. Jetzt gibt es eine Petition gegen Wahlcomputer....

Bereits bei der letzten Bundestagswahl sind vereinzelt Wahlmaschinen zum Einsatz gekommen.

Die Problematik ist grob, dass Mensch sich nie sicher sein kann, ob das was der Computer sagt es sei das Wahlergebnis, auch das Tatsächliche Wahlergebnis ist. Man kann nicht nachvollziehen ob der Computer die abgegebene Stimme richtig registriert hat, oder ob er die Stimmen einem anderen Kandidaten zuschlägt. Es gab bereits Betrug...

hier bitte weiterlesen ->


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BeitragVerfasst am: 02.11.2006, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

Schon 14.000 Unterschriften gegen Staatsstreich mit Wahlmaschinen!

Von Gerhard Wisnewski

Am 19. Oktober, also vor sieben Tagen, habe ich hier dazu aufgerufen, eine Bundestagspetition gegen § 35 Bundeswahlgesetz zu unterschreiben, der den Einsatz von elektronischen Wahlmaschinen bei Wahlen zuläßt. Womit Manipulationen à la USA klammheimlich Tür und Tor geöffnet wurden. Klammheimlich deshalb, weil der massenhafte Einsatz dieser Geräte ohne jede öffentliche Diskussion erfolgte. Wie die elektronischen Wahlmaschinen erstmals 2005 im großen Stil in die Wahllokale eingeschleust wurden, ist schon ein Skandal für sich und nur mit einem Staatsstreich auf leisen Sohlen zu vergleichen. Jawohl: Der Einsatz dieser Wahlgeräte ist ein Staatsstreich, und Paragraph § 35 Bundeswahlgesetz ist dafür die Grundlage, die zwar schon länger existiert, aber erst mit den undurchsichtigen elektronischen Geräten ihr volles Putsch-Potential entfaltet...

hier bitte weiterlesen ->


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BeitragVerfasst am: 10.11.2006, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Bundestag manipuliert Anti-Wahlmaschinenpetition

Von Gerhard Wisnewski

Seit einigen Jahren werden in Deutschland elektronische Wahlmaschinen eingesetzt, mit denen bereits Millionen Stimmen "gezählt" wurden - angeblich ohne größere Fehler. Angeblich - denn nachprüfen kann das niemand. Und wenn es nach Politik und Herstellern geht, soll Deutschland endgültig den Weg in die elektronische Demokratie antreten, in der die Wählerstimmen irgendwann ausschließlich mit elektronischen Wahlmaschinen gezählt werden.

Wenn aber eine Bundestagspetition gegen eben jene Wahlmaschinen die Unterzeichnerzahl von 26.000 überschreitet, dann versagt auf wundersame Weise bereits die Elektronik des Deutschen Bundestages, was die Bedenken gegen die elektronische Zählung von Millionen Stimmen bei Landtags- und Bundestagswahlen nur noch verstärkt. 26.000 Unterschriften und schon Probleme?

hier bitte weiterlesen ->


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