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Demonstrationsrecht weiter eingeschränkt

 
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grimoire
Gast





BeitragVerfasst am: 21.07.2008, 08:34    Titel: Demonstrationsrecht weiter eingeschränkt Antworten mit Zitat

Nach einer ewig wirkenden Diskussion beschloss die Mehrheit der Abgeordneten des Landtages vorgestern Abend ein neues, höchst umstrittenes Versammlungsgesetz. Damit will man sich in Bayern vor "gewalttätigen Chaoten" schützen.

Demonstrationen müssen künftig mindestens 72 Stunden vorher angemeldet werden. Alle Teilnehmer dürfen jetzt während der Veranstaltung gefilmt werden. Als Versammlung gilt bereits die Zusammenkunft von zwei Personen, die eine Kundgebung durchführen oder in der Öffentlichkeit ein Thema zwecks Meinungsbildung erörtern wollen. Sollte es einschüchternd wirken, soll das Tragen von einheitlichen Uniformen verboten werden.

Eine Klage vor Gericht konnte das Demonstrationsverbot durch Behörden bislang aussetzen, auch dies soll sich grundlegend ändern. Zumindest die Weitergabe der Daten der Ordner einer Demo an die Behörden wurde nicht realisiert. Die Anmeldung von Demos muss aber trotzdem innerhalb der Frist von 72 Stunden erfolgen, kurzfristig geplante Demos sind somit nicht mehr möglich. Das Gesetz wird am 1. Oktober in Kraft treten. Gewerkschaften, Verbände und Initiativen hatten gegen das Vorhaben des Innenministeriums langfristig gekämpft, allerdings mit minimalem Ergebnis. Die 253 Eingaben gegen das Gesetz wurden schlichtweg ignoriert.

Hier weiterlesen: http://www.gulli.com/news/bayern-demonstrationsrecht-2008-07-18/
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