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Ungewöhnlicher Umgang mit Bußgeldbescheid

 
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grimoire
Gast





BeitragVerfasst am: 07.08.2008, 19:09    Titel: Ungewöhnlicher Umgang mit Bußgeldbescheid Antworten mit Zitat

Bußgeldbescheid in Sachsen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten – Was tun?

Mit Beschluss des Amtsgerichts vom 26.06.2002 wurde das Verfahren gemäß § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt, da die Ordnungswidrigkeit verjährt war. Jedoch wie kam es hierzu? Eine interessante Geschichte….

Der Fahrer, nennen wir Ihn Herr C ist juristisch und geschichtlich verbildet und verlangt für seine Tätigkeiten zudem noch einen Stundensatz von 120 Euro! Als Herr C den Bußgeldbescheid bzgl. seiner Geschwindigkeitsüberschreitung (lediglich 11 km/h – Geldbuße von 20 Euro) erhielt, sandte er folgendes Schreiben an das Landratsamt K:

http://www.ra-kotz.de/bussgeldsachsen.htm
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Maris
Earthfiler


Anmeldedatum: 14.03.2008
Beiträge: 359

BeitragVerfasst am: 08.08.2008, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Das sollten wir mal alle machen. Dann wäre der rechtlich völlig ungeklärte Status in unserem Land wenigstens mal klar. Denn es würde sehr schnell Abhilfe geschaffen! Ansonsten sind Willkür und Auswüchsen Tür und Tor geöffnet!
Wir sind seit 1990 im Prinzip ein Staat ohne Geltungsbereich oder Staatenlose, wie auch die bayerische Landesregierung so schön bestätigt mit der Formulierung (aus dem Gedächtnis wiedergegeben) "der Besitz eines deutschen Personalausweises läßt vermuten, dass der Inhaber im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sei". Nette Vermutung, muss ich schon sagen Cool
Nur ist den Damen und Herren unserer Regierung sicherlich klar, dass sich die Deutschen, wenn sie direkt über eine neue Verfassung beschliessen dürften, sicher nicht reinschreiben ließen, dass man bei Demonstrationen das Recht hat sie abzuschießen.

Interessant ist ja auch, dass diese rechtliche Situation zur Folge hat, dass sämtliche Gesetze, die in punkto Überwachung etc. gemacht werden illegal sind. Alle Amtsträger sind Privatpersonen. Mich wundert nur wirklich, dass noch kein riesiger Aufschrei durch die Reihen gegangen ist. Offenbar verlassen sich alle darauf, dass das Gewohnheitsrecht gilt?????? Als Polizist wäre ich doch daran interessiert, dass ich das Recht im Rücken habe!!!!! Das ist derzeit aber eine Illusion von Recht, aber kein wirkliches Recht.

Gruss

Maris


Zuletzt bearbeitet von Maris am 10.08.2008, 01:50, insgesamt einmal bearbeitet
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Rukai
Earthfiler


Anmeldedatum: 29.06.2008
Beiträge: 4
Wohnort: in mir

BeitragVerfasst am: 09.08.2008, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

hi erstmal an alle!

hab da etwas, was zum thema passt... und was sich mal jeder anschauen sollte! Wink

http://freiesdeutschland.org/

besonderes augenmerk auf die "Zurückweisungen"

P.S. ich finde dieses theme sollte nicht in lustiges stehen. ist schon sehr ernst.

peace love and harmony
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Maris
Earthfiler


Anmeldedatum: 14.03.2008
Beiträge: 359

BeitragVerfasst am: 09.08.2008, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Herzlich Willkommen Rukai Smile
Schau mal hier, da ist unsere ganze rechtliche Lage sehr gut gesammelt: http://www.rsv.daten-web.de/Treuhand.html

Gruss von

Maris
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grimoire
Gast





BeitragVerfasst am: 09.08.2008, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Grüß Dich Rukai,

. . . schöner Name - Willkommen hier!

Ich habe lange überlegt, ob dich die die Site der Herren Kotz hier verlinken soll.
Otto Schilly (SPD MdB Deutscher Bundestag Platz der Republik 1, 11011 Berlin) und Horst Mahler (Wikipedia:"Horst Mahler * 23. Januar 1936 in Haynau, heute Chojnów in Polen ist ein deutscher Rechtsextremist und Antisemit.) sind ja auch Rechtsanwälte, deren Seiten ich hier, so unkommentiert, allerdings nicht verlinken würde. Embarassed

Ihr merkt selbst, daß das Thema so lustig gar nicht ist.
Danke für die nachdenkenswerten Kommentare!

Gruß
grimoire
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