Maris Earthfiler
Anmeldedatum: 14.03.2008 Beiträge: 359
|
Verfasst am: 26.09.2008, 00:59 Titel: Finaler Rettungsschuss |
|
|
Finaler Rettungsschuss - Einführung in Nordrhein-Westfalen
Das Innenministerium hat bestätigt, dass ein tödlicher Schuss als Lebensrettung für die Polizei legalisiert werden soll.
Bisher müssen nach den Regelungen des Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen „juristische Hilfskonstruktionen“ angewendet werden, falls die Polizei bei einer Geiselnahme einen gezielten tödlichen Schuss nicht vermeiden kann.
„Wir werden das Polizeirecht dahingehend ändern, dass ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, zulässig ist, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr ist.” So lautete der Beschluss von CDU und FDP, der von Innenminister Ingo Wolf (FDP) im Laufe der kommenden Monate umgesetzt werden soll.
Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, kritisierte die aktuelle Situation als „unakzeptablen Zustand“; überhaupt drängen die Gewerkschaften bereits seit einiger Zeit auf eine Änderung dieses Gesetzes.
Im Rahmen dieser Neuerung soll aber auch ein weiterer Zweck erfüllt werden: Ingo Wolf will der Polizei die Zuständigkeit für die öffentliche Ordnung übertragen. Zum Beispiel kann sie dann eingreifen, wenn es auf der Straße zwischen betrunkenen Jugendlichen zu Handgreiflichkeiten kommt.
http://www.technobase.fm/news.php?action=comments&id=6916
Erinnert so ein wenig an das Kleingedruckte in der EU-Verfassung.
Maris |
|