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Deutschland- Land ohne Verfassung

 
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MANUEL
Earthfiler


Anmeldedatum: 20.08.2008
Beiträge: 1622
Wohnort: Appenzell/Confederation Helvetia

BeitragVerfasst am: 03.03.2009, 20:19    Titel: Deutschland- Land ohne Verfassung Antworten mit Zitat

Quelle: Schweiz Magazin

Deutschland - Land ohne Verfassung - Deutsche Regierung wegen Hochverrat angezeigt

Sankt Gallen (24.02.2009) - Man mag glauben das in dem "Rechtsstaat" und der "Schein-Demokratie" Deutschland alles mit rechten Dingen vor sich geht.Betrachtet man jedoch die Gesetzseslage stellt man fest das die gesamte Struktur Deutschlands auf illegalen Akten seitens der Politik beruht.

Die Redaktion des Schweiz Magazins erreichte eine Email, die uns auf eine deutsche Webseite aufmerksam machte mit welchen Methoden das Volk der Deutschen, der eigentliche Souverän, an der ihm im Grundgesetz zugestandenen Machtausübung massiv gehindert wird. Das geschieht sogar mit Mitteln die den Verdacht der Rechtsbeugung und des Hochverrates zulassen.

Hier einige Auszüge aus der betreffenden Webseite:

Deutschland hat bisher keinen Friedensvertrag und keine Verfassung. Das Grundgesetz ist keine Verfassung, sondern ein Interimsersatz, entwickelt auf Weisung der alliierten Besatzungsmächte nach dem 2. Weltkrieg.

In der Präambel und in Artikel 146 wurde ausdrücklich festgeschrieben, dass nach der Wiedervereinigung Deutschlands das Grundgesetz durch eine vom Volk in freier Entscheidung verabschiedete Verfassung ersetzt werden soll. Soweit dem Schweiz Magazin bekannt ist, hat es in Deutschland bis zum heutigen Tage keine Entscheidung des Souveräns darüber gegeben.

Die Übertragung der Rechtsstaatlichen Ordnung bedarf einer originären Verfassung, die nach Art. 146 GG vom Volk in freier Abstimmung verabschiedet werden muss und auch dies ist bis jetzt nicht geschehen.Dabei kommt man wieder zu dem Schluss, dass die Verhinderung des Rechtes auf Selbtsentscheid des Souveräns (Volk) eine Art von Gewalt darstellt.

Seit 1957 wird von Regierung und Parlament rechtswidrig und vorsätzlich gegen den Verfassungsgrundsatz aus Art. 20 Abs. 3 verstoßen und damit Hochverrat begangen, wie es in den §§ 81 und 83 StGB definiert wurde:

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder

2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.


Die Regierung Deutschlands ist demzufolge nicht legitimiert, irgendwelche politischen Entscheidungen zu fällen.

Mit dem Beitritt zur Währungsunion wurde durch die Regierung Kohl auch die Finanzhoheit, ein weiteres Hoheitsrecht der inzwischen durch die Wiedervereinigung erweiterten BRD ohne Referendum an eine externe Gruppierung abgetreten. Die maßgebliche Ausarbeitung des Vertrags von Maastricht erfolgte durch den damaligen Staatssekretär und heutigen Bundespräsidenten Horst Köhler, der damit ebenfalls in die hochverräterischen Aktivitäten auch um die Abgabe der Finanzhoheit an die EU verstrickt ist.

Die jetzige Bundeskanzlerin Angela Merkel hat seit ihrem Amtsantritt permanent und wissentlich die Vorbereitung des EU-Vertrages betrieben, der in Kürze durch das Parlament und den Bundesrat verabschiedet werden soll. Unterstützung bei diesem Vorhaben findet sie in der Regierung, in ihrer Partei und bei zahlreichen Abgeordneten. Auf ihrer Internetseite hat sie ausdrücklich hervorgehoben, dass für die Ratifizierung noch eine Grundgesetzänderung erforderlich wäre, für die eine Zwei/Drittel-Mehrheit im Parlament erforderlich sei. Die Änderung wäre zwingend, weil mit dem Vertrag Hoheitsrechte an die Europäische Gemeinschaft abgetreten würden.

Damit ist der Tatbestand der Vorbereitung zum Hochverrat erwiesen. Dies gilt in gleichem Maße für alle Regierungsmitglieder und Parlamentarier, die für diese Grundgesetzänderung gestimmt haben.

Die Folgen für Deutschland sind gleichzeitig so verheerend wie ein Segen.Faktisch sind alle in der Geschichte der Bundesrepublik gefällten Entscheidungen seitens der "Regierung", null und nichtig.Für das Volk der Deutschen ergibt sich daraus die historische Chance, das Land nach seinen Vorstellungen selbst zu gestalten.EU-UN-NATO Mitgliedschaften, Wiedereinfühung der D-Mark und die Einführung der direkten Demokratie liegen damit allein in den Händen des Souveräns.

Die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag findet am 27. September 2009 statt.Hier böte sich für die Deutschen die Chance die Parteien Deutschlands festzunageln.Wählbar wären sicher nur die Parteien, die öffentlich zusichern, dass es innerhalb eines Jahres, eine vom Volk in freier Entscheidung zu verabschiedende Verfassung geben wird, der zumindest eine 2/3 Mehrheit zustimmen müsste.

Massenklagen vor allen gerichtlichen Instanzen, bishin zum Europäischen Gerichtshof, könnten sich bald häufen. Amtsträger die Anzeigen wegen Hochverrat nicht bearbeiten oder ablehnen, müssen ebenfalls mit Strafverfolgung rechnen. Hier erfüllt sich sogar der Straftatbestand der "Beihilfe zum Hochverrat".
Ein minderschwerer Fall der bereits mit Haftstrafen bis zu 10 Jahren geahndet wird. Sogar das Bayrische Landeskriminalamt weist auf seiner Internetseite darauf hin das es zu ihren Obliegenheiten gehört, Strafanzeigen wegen Hochverrat nachzugehen.

Jeder Versuch den Souverän an der Ausübung seiner Macht zu hindern, stellt eines der schwersten Verbrechen in einer "Demokratie" dar und muss überall mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden.



Liebe Schweizer Freunde, habt dank für eure Unterstützung......

Merci, und uf widaluagä
Manuel
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Verfasst am:     Titel: Als registrierter User ist diese Werbung ausgeblendet!

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grimoire
Gast





BeitragVerfasst am: 03.03.2009, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Manuel,

ja, das macht mal Zuversicht. Wink

Angeregt durch Deinen Beitrag bin ich auf eine interessante Site gestoßen, die sich aus juristischer Sicht auch mit diesem Thema befasst.

> Die Mär von der gesamtdeutschen Verfassung (Artikel 146 Grundgesetz)

Schönen Abend Euch allen!

grimoirelix
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Gentile
Earthfiler


Anmeldedatum: 27.03.2009
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 07.04.2009, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Auf der Seite

http://www.bundesregierung.de/Webs/....eber-das-grundgesetz.html

steht folgender Satz:

"Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz durch die souveräne und bewusste Entscheidung der deutschen Bevölkerung zur gesamtdeutschen Verfassung geworden."

Da war ich echt baff und habe mal angefragt, wann diese Entscheidung vom Volk getroffen wurde. Als Antwort kam von buergerservice@bmi.bund.de dieses Geschreibsel:

Zur Wiedervereinigung Deutschlands hatte das Grundgesetz ursprünglich zwei
Wege vorgesehen; den Beitritt anderer Teile Deutschlands zum Geltungsbereich
des Grundgesetzes gemäß Art. 23 GG (alte Fassung) sowie den Beschluss einer
neuen Verfassung durch das deutsche Volk gemäß Art. 146 GG. Im
Einigungsvertrag haben die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der
Deutschen Demokratischen Republik beschlossen, die Wiederherstellung der
staatlichen Einheit auf der Grundlage des Art. 23 GG a. F. zu vollziehen.
Diese Entscheidung haben die Parlamente beider deutscher Staaten mit
Zweidrittelmehrheit bestätigt. In der neuen Präambel wird klargestellt, dass
mit der in freier Selbstbestimmung vollendeten Einheit und Freiheit
Deutschlands das Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk gilt. Die
Gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat, die über
mögliche weitere Verfassungsän-derungen im Zusammenhang mit der
Wiederherstellung der staatlichen Einheit beraten sollte, hat in ihrer
Sitzung am 22. April 1993 diese Problematik diskutiert. Dazu wurde
vorgetragen, dass das Grundgesetz bereits jetzt uneingeschränkt demokratisch
legitimiert sei. Durch die Beschlüsse der Volkskammer und des Bundestages und
Bundesra-tes sei eindeutig zum Ausdruck gebracht worden, dass das Grundgesetz
die gesamtdeutsche Verfassung sei (vgl. BT-Drs.12/6000, S.108 ff). Im
Ergebnis dessen setzte sich in der Gemeinsamen Verfassungskommission die
Auffassung durch, die Frage eines Verfassungsreferendums auf der Grundlage
des Art. 146 GG im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht weiter zu verfolgen. Artikel
146 GG enthält auch keinen Auftrag zur Durchführung eines
Verfassungsreferendums. Weder aus dem Wortlaut noch aus der
Entstehungsgeschichte des Grundgesetzartikels ergeben sich Anhaltspunkte für
eine entsprechende Verpflichtung. Die unmittelbare Zustimmung des Volkes in
der Form eines Verfassungsreferendums stellt darüber hinaus keine notwendige
Anforderung an eine demokratische Verfassung. So sind zum Beispiel die
älteste demokratische Verfassung der Welt, die der Vereinigten Staaten von
Amerika aus dem Jahr 1887, und auch die deutsche Reichsverfassung von 1871
und 1919 nicht im Wege eines förmlichen Plebiszits angenommen worden.

Falls Sie sich für diese Thematik weiter interessieren verweise ich auf die
Darstellung zur Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes, die dessen
uneingeschränkte demokratische Legitimation belegt, und weitere Informationen
zur völkerrechtlichen Situation Deutschlands seit der Wiedervereinigung und
dem in diesem Zusammenhang geschlossenen Zwei-Plus-Vier-Vertrag vom 12. 09.
1990 (BGBl. 1990 II, S. 1317). Sie können sie den bei der Bundeszentrale für
politische Bildung, Adenauerallee 86, 53113 Bonn, www.bpb.de, erhältlichen
Materialien entnehmen.

Bis jetzt bin ich noch gar nicht darauf gekommen, die anzuzeigen. Werde ich morgen gleich mal mit einem befreundeten Rechtsanwalt beschnacken. Hochverrat klingt gut.
_________________
Wer als Deutscher familiär denkt, wird immer als Nazi und/oder Antisemit gebrandmarkt -- wenn er sein Volk als intakte Familie betrachtet und dafür eintritt, dass es sich auch wie eine verhält.
Gentile

"Nichts ist widerwärtiger als die Majorität; denn sie besteht aus wenigen kräftigen Vorgängern, aus Schelmen, die sich akkommodieren, aus Schwachen, die sich assimilieren, und der Masse, die nachtrollt, ohne nur im mindesten zu wissen, was sie will."
Goethe
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