mahaboneobenohne Earthfiler
Anmeldedatum: 05.04.2009 Beiträge: 112
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Verfasst am: 21.04.2009, 19:31 Titel: |
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http://www.mmnews.de/index.php/2009....skadische-Netzzensur.html
Kaskadische Netzzensur kommt
Dienstag, 21. April 2009
Wichtige aktuelle Weiterentwicklungen beim Zensurgesetz. IPAdressen werden gespeichert. Seiten mit Links auf Sperrzonen werden gesperrt. Folge: Der allgegenwärtige digitale Blockwart und die "kaskadische Netzzensur". Pikant: Regierung, Behörden und Schulen können weiter ohne Behinderung auf kriminellen Seiten surfen - wegen einer Ausnahmeregelung!
Das Zensurgesetz ist praktisch unter "Dach und Fach". Größeren Widerstand gabs nicht. Da interessiert es die Öffentlichkeit auch kaum, was der Gesetzgeber zusätzlich noch eingeplant hat.
Registrieren von IP Adressen beim Ansteuern der zensierten Seiten
Möglichkeit, verweisende Seiten, welche auf gesperrte Internetauftritte einen Link setzen, auch zu sperren.
Das neue Telemediengesetz funktioniert wie alle Gesetze, welche die Freiheiten des Bürgers Schritt für Schritt einschränken - ohne dass es die Betroffenen zunächst überhaupt zur Kenntnis nehmen. Wenn man später aber mal "aufwachen" sollte, dann ist es zu spät.
Doch so funktioniert unsere Demokratie schon seit Jahren. Europa-Politiker machen keinen Hehl daraus. So erklärte der Premierminister von Luxemburg, Jean-Claude Juncker, schon 1999 seinen EU-Kollegen die Demokratie:
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."
Der jüngste, heise online vorliegende Entwurf für eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung zum Sperren kinderpornographischer Webseiten enthält im Vergleich zum vorherigen Arbeitsentwurf gravierende Änderungen.
Dem Text des Bundeswirtschaftsministeriums zufolge sollen die Zugangsanbieter die geplanten Stopp-Seiten nun selbst hosten. Außerdem dürfen sie Zugriffs-IP-Adressen erheben und auf Anforderung an Strafverfolgungsbehörden weitergeben.
Nicht mehr enthalten ist in dem überarbeiteten Dokument außerdem die zunächst geplante Beschränkung der Sperrliste auf außereuropäische Webseiten. Vielmehr ist im Entwurf für einen neuen Paragraphen 8a Telemediengesetz (TMG) nun die Rede von "vollqualifzierten Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten".
Dabei stellt sich selbstverständlich die Frage, warum werden denn bekannte DEUTSCHE / EUROPÄISCHE Websites nicht einfach dicht gemacht, was die heutigen Gesetze bei Kinderporno-Fällen problemlos hergeben würde?
Der Kreis der zur Sperrung verpflichteten Provider soll nunmehr auf "privatrechtliche Anbieter" begrenzt werden, die den Zugang zu einem öffentlichen Kommunikationsnetz für mindestens 10.000 Teilnehmer oder andere Nutzungsberechtigte ermöglichen. Außen vor bleiben sollen demnach – augenscheinlich aus Kostengründen – bewusst "alle staatlichen Einrichtungen wie Behörden, Bibliotheken, Universitäten oder Schulen".
Einbezogen werden sollen zudem nicht nur kinderpornographische Darstellungen an sich, sondern auch Webseiten, "deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen".
Diese kleine, aber feine Änderung des neuen Zensurgesetzes könnte dramatische Folgen haben: Die Regelung eröffnet kaskadische Zensurautomatismen unvorstellbaren Ausmaßes: Falls eine Seite nur einmal auf eine "falsche" (und vielleicht längst nicht mehr existente) gesperrte andere Seite verwiesen haben sollte oder auch nur auf eine Seite, die NACH der Linksetzung "illegales" Material gehostet hat, dann kann die verweisende Seite gesperrt werden.
Und dadurch werden dann vielleicht Dutzende / Hunderte / Tausende / Millionen weiterer Seiten indirekt angreifbar und sperrbar aufgrund der selben Gesetzesbestimmung- weil diese ja dann auf die neuerdings gesperrte (aber bislang völlig legale) Seite verlinkt haben.
Und all dies, obwohl die Betreiber der verweisenden Seiten nicht die geringste Chance haben, ständig alle Inhalte der Seiten zu überprüfen, auf die sie aktuell verweisen! Wer das Internetprinzip auch nur ansatzweise kennt und weiß, dass das www nur dadurch bedeutend und erfolgreich geworden ist, weil man eben mit wenigen Clicks fast jede Seite erreicht, weiß zugleich, dass das 1989 bzw. graphisch 1993 erfundene Internet-Hyperlink-Prinzip damit tot ist!
Jedenfalls dann, wenn die sich neuerdings allmächtig gerierenden Staaten ihre totale Zensurmacht auch nur ansatzweise einsetzen!
Es wird künftig überhaupt kein Problem mehr sein, beliebige Staatspropaganda jeder Art unwidersprochen ins Netz zu stellen, denn innerhalb von Minuten werden -sogar vollautomatisierbar- ganze Cluster von Tausenden von kritischen / wahrheitsliebenden Internetinfoseiten ausgeblendet und damit INexistent gemacht werden können.
Jede Aufklärung über die Wahrheit und jeder Versuch, diese per www herauszufinden, wird verunmöglicht sein.
Die ebenfalls im Gesetzesentwurf stehende zwingende IP-Protokollierung und -speicherung beim Versuch des Aufrufs einer gesperrten Seite ist das moderne und digitale Äquivalent des Blockwarts, der die "Feindfunkhörer/ -leser" eruiert und dann denunziert!
Die Beschränkung auf Kinderpornos wird schon im nächsten Gesetzes"realease" fallen. Das ist zwingende empirische Logik bzw. so sicher wie das Amen in der Kirche.
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