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Antisemitismusvorwurf: Schmerzensgeld an Gerhard Wisnewski

 
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Solve_et_Coagula
Earthfiler


Anmeldedatum: 21.12.2008
Beiträge: 1874
Wohnort: Zürich

BeitragVerfasst am: 03.04.2009, 23:18    Titel: Antisemitismusvorwurf: Schmerzensgeld an Gerhard Wisnewski Antworten mit Zitat

Antisemitismusvorwurf: TU Berlin muß Schmerzensgeld an Gerhard Wisnewski zahlen

Presse-Service Gerhard Wisnewski

Nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin muß die Technische Universität Berlin ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro an den Autor Gerhard Wisnewski ("Operation 9/11", "Mythos 9/11") zahlen. Das "Zentrum für Antisemitismusforschung" der TU hatte Wisnewski in einer Wanderausstellung antisemitische Thesen zu den Attentaten des 11.9.2001 unterstellt. Nachdem das ZfA 2007 bereits eine Unterlassungserklärung unterschreiben mußte, stellte das Kammergericht Berlin nun fest, daß für diese schwerwiegende Ehrverletzung auch eine Geldentschädigung zu zahlen ist. Das Gericht zog auch eine klare Trennlinie zwischen Israelkritik und Antisemitismus. Die Revision wurde nicht zugelassen; die Frist für eine Nichtzulassungsbeschwerde läuft in Kürze ab.

Drei Wochen lang hatte das "Zentrum für Antisemitismusforschung" (ZfA) der Technischen Universität Berlin 2007 im Lichthof der Auswärtigen Amtes eine Ausstellung mit dem Titel "Antisemitismus? Antizionismus? Israelkritik?" aufgestellt.

Bei der Ausstellungseröffnung im Lichthof des Auswärtigen Amtes hatte das AA Medienvertreter und hochkarätige Gäste eingeladen. Die Namen der Technischen Universität, des Zentrums für Antisemitismusforschung, der Bundeszentrale für Politische Bildung (die die Ausstellung gefördert hatte) und der Gedenkstätte Yad Vashem (die ebenfalls mitgewirkt hatte) erweckten den Eindruck, hier werde Forschung auf höchstem wissenschaftlichen und moralischen Niveau geboten.

"Leider ist der Antisemitismus nicht dort, wo er hingehört - im Giftschrank der Erreger schwer heilbarer Krankheiten der Vergangenheit", sagte Staatsminister Gernot Erler dem AA zufolge bei der Ausstellungseröffnung. Die in der Ausstellung zitierten und präsentierten Personen wurden also in die Nähe schwer heilbarer Kranker gerückt. Dazu kommt, daß in der Ausstellung nur wenige Personen namentlich erwähnt wurden, was den Eindruck erweckte, als handele es sich hier um geistige Führer oder besonders wichtige Personen des Antisemitismus in Deutschland.

Mittendrin: Die Namen von Gerhard Wisnewski, Andreas von Bülow und Mathias Bröckers. Unter der Überschrift "Verschwörungstheorien und Dominanzphantasien, angeregt durch die 'Protokolle der Weisen von Zion'" stand über sie auf einer Ausstellungs-Tafel zu lesen:

Verschwörungstheorien zum 11. September 2001

In Deutschland v.a. durch Gerhard Wisnewski, Mathias Bröckers und Andreas von Bülow verbreitet.

Zwei ihrer Thesen:

- Jüdische Kreise hätten von dem Anschlag gewußt, weshalb es so gut wie keine Opfer gegeben habe - was nachweislich nicht stimmt: ca. 400 Juden und 5 Israelis sind umgekommen.

- Der Mossad habe von dem Anschlägen gewußt und Israel habe Nutzen daraus gezogen.

Hier bitte weiterlesen:
http://info.kopp-verlag.de/news/ant....ard-wisnewski-zahlen.html
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Verfasst am:     Titel: Als registrierter User ist diese Werbung ausgeblendet!

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Black2007
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Wohnort: Innsbruck-Österreich

BeitragVerfasst am: 04.04.2009, 05:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ein wichtiges Urteil würde ich meinen!

Damit hat sich Wisnewski eine Menge Freiraum erkämpft, den auch andere Schriftsteller nun gegen die ADL(Anti Defamation Liga) nutzen können.

Schönen tach auch ..

Steven Black
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ICH BIN FREI!
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Gentile
Earthfiler


Anmeldedatum: 27.03.2009
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 04.04.2009, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
2008 erhob der Autor deshalb Klage vor dem Landgericht Berlin gegen die Technische Universität. Ein Hauptgegenstand der Klage war die Forderung nach Schmerzensgeld für die ehrenrührigen Behauptungen. Am 3. Juli 2008 folgte »ein Prozess wie vor einem Inquisitionsgericht«, so Wisnewski. Gleich zu Beginn verbrüderte sich der LG-Vorsitzende Mauck mit der Gegenseite und gab zu verstehen, dass er von Wisnewskis Schriften ohnehin nichts halte. Wisnewskis Forderung nach Geldentschädigung wurde denn auch mit der Begründung  abgewiesen, die Beklagten hätten mit dem beanstandeten Beitrag »nicht in einer Weise in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers eingegriffen, die eine Geldentschädigung unabweisbar macht«. (Geschäftszeichen 27 O 24/08 ) ...

... »Hier wurden die Rollen des Klägers und der Beklagten auf den Kopf gestellt. In Wirklichkeit saß ich plötzlich als armer Sünder auf der Anklagebank, der sich für seine Recherchen zu schämen habe. ...


"... Ja, manche Herrschaft hält die Juden schöner und ehrenvoller denn die Christen, erzürnen heftiger und strafen ernstlicher, wenn ein Jud' geschlagen oder beleidigt wird, denn so ein Christ beleidigt wird... Der Wucher macht, daß sie also wohl gehalten werden wegen ihres Geldes. Die Herrschaft ihnen gnädig, die Amtleute und Schreiber willig, kommt er zur Kanzlei, so wird er gleich abgefertigt, während so ein armer Mann, ein Christ, lang vor der Tür sitzen und warten muß. ..."
Dr. Johann Eck, 1486 – 1543

"Der geringste Bauer und Bettler ist ebensowohl ein Mensch wie der König. Ein Justizkollegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist gefährlicher und schlimmer wie eine Diebesbande. Vor der kann man sich schützen! Aber vor Schelmen, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üblen Pressionen auszuführen, vor denen kann sich kein Mensch hüten; sie sind ärger wie die größten Spitzbuben in der Welt und meritieren eine doppelte Bestrafung."
Friedrich der Große (1712 - 1786)

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