Black2007 Earthfiler

Anmeldedatum: 19.10.2007 Beiträge: 2309 Wohnort: Innsbruck-Österreich
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Verfasst am: 27.04.2009, 15:07 Titel: DER LETZTE FALL DER MENSCHHEIT |
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Die Patentierungsvoraussetzungen des relevanten EU-Rechts (Richtlinie 98/44 der Europäischen Gemeinschaften über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen) sind strenger als manch andere, aber hier wird schon das “Pferd” von falscher Seite aufgezäumt. Nicht nur, das die Benützung der Erfindung zu Forschungszwecken, trotz Patentierung uneingeschränkt möglich ist (sog. Forschungsprivileg), gleiches gilt in Bezug auf den Privatgebrauch – aber fraglich sollte doch sein, wer soll wirklich über so etwas entscheiden? Der Mensch, dessen asozialstes Wesen sich in den Elitären “Analen Zwangscharakteren” ala Bilderberger und Konsorten niederschlägt? Denn davon muss man sprechen, nicht anders kann man sie nennen.
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Grüße, Steven Black _________________ ICH BIN FREI! |
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