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Initiative §108e

 
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Castrol
Earthfiles Team


Anmeldedatum: 23.04.2005
Beiträge: 3504

BeitragVerfasst am: 01.06.2010, 18:33    Titel: Initiative §108e Antworten mit Zitat

50.000 Unterschriften sind nötig, um den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages dazu zu zwingen, sich mit der Initiative 108e zu beschäftigen. Vor wenigen Monaten wollte man diese Angelegenheit in Berlin am liebsten totschweigen. Wie korrupt sind unsere Politiker?

Leben wir in einer Bananenrepublik oder in einem Rechtsstaat? Uns Bundesbürgern muss die Situation unwirklich vorkommen. Während sich der einfache Bürger für jede Handlung rechtfertigen muss, ist es noch immer in Deutschland legal, einen Abgeordneten zugunsten Dritter oder außerhalb des Parlaments zu bestechen. Deren Handlungen außerhalb des Parlaments oder den Ausschüssen sowie eine Beeinflussung durch Vorteilsgewährung gegenüber Dritten werden vom deutschen Recht bis dato nicht erfasst. Wird der Abgeordnete selbst beschenkt oder andersartig bevorzugt, ist dies strafbar. Wenn aber der Ehemann, Lebensgefährte, Freund oder ein Familienmitglied Vorteile vom Amt des Politikers hat, so kann dies nicht strafrechtlich behandelt werden. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes werden für die gleichen Delikte allerdings haftbar gemacht, die Ausnahme gilt nur für die Abgeordneten selbst. Und diese wird von ihnen in Deutschland vor einer Veränderung bewahrt.

„Deutschland hat bereits 2003 die UN-Konvention „UNCAC“ (United Nations Convention against Corruption“ unterzeichnet. Darauf hätte eine Änderung von § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) folgen sollen, um den Straftatbestand zu erweitern", erklärt Daniel Flachshaar von der Piratenpartei Deutschland. Fast unbemerkt von den Medien verhindert eine parlamentarische Mehrheit im Bundestag die Anpassung des Strafrechts. "Sie werden schon wissen, warum", mutmaßt er...

hier geht es weiter:
http://www.gulli.com/news/piratenpa....etenkorruption-2010-06-01

Hier geht es zur Petition:
http://108e.de/start

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