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DAS DING, VON DEM MAN UNS SAGTE, ES WÄRE FREIHEIT

 
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Black2007
Earthfiler


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BeitragVerfasst am: 06.10.2010, 23:40    Titel: DAS DING, VON DEM MAN UNS SAGTE, ES WÄRE FREIHEIT Antworten mit Zitat

Nur jetzt nicht Müde werden, liebe Leute, liebe Deutsche Nachbarn. Wir lieben euch! Zumindest diejenigen unter uns, die begreifen, wie wichtig und vor allem, wie austauschbar, die Situation in Stuttgart ist, wie leicht sie auf die anderen Europäischen Länder “umgelegt” werden könnten, was die “fehlende Transparenz” von politischen Entscheidungen angeht, Behördenwillkür, wirtschaftlicher Ausverkauf von Staats - will sagen, Volkseigentum, namentlich genannt “Outsourcing”, sowie viele andere, in so ziemlich jedem EU Land vorherrschende Situationen, einschließlich jener, den wahren SOUVERÄN nicht zu hören, ihn NICHT anzusprechen, ja, ihn vollständig auszublenden!


DAS VOLK IST DER SOUVERÄN, jeder EINZELNE Bürger ist Teil DES SOUVERÄNS ..
Ja, sicher, wenn Wahlen vor der Türe stehen, wird eine gewaltige und “Ressourcenfressende Kampagne”angeleiert, um die labilsten und Gutgläubigsten Bürger “anzusprechen”, ihnen wird dann alles mögliche versprochen, von dem jeder, der nachdenkt, schon nachdem die Worte den Mund des Sprechers verlassen hat, weiß, das kann nicht finanziert werden!


Ja, dass wissen die auch, aber schon viel, viel früher! Sagen und versprechen, tun sie s trotzdem, ähem, besser gesagt - deswegen! Hinterher wird eine traurig, bekümmerte Miene aufgesetzt, auf der man lesen kann: ‘tschuldigung, aber wir haben s versucht .. wirklich! Aux Contraire, wer’s GLAUBT, ist selber Schuld.

Es ist immer dasselbe, seit nunmehr 20 Jahren beobachte ich dieses Verhalten. Davor bin ich ein dummes und egoistisches Ar …. wie alle anderen gewesen, blind, dumm und nur von einem Augenblick, zum nächsten denkend. Ich meine, ich bin nach wie vor, dasselbe Ar … wie alle anderen auch, aber ich versuche dazuzulernen. Und Hoffnung, auf eine bessere Regierungsform, die Hoffnung, dass sich einige Dinge wirklich mal ändern könnten, dass gibt mir die Jugend, diese Generation scheint doch nicht so übel zu sein, wie “ihr Ruf” glauben macht.


Wir “Älteren” sollten sie unterstützen und ihnen die notwendigen Informationen zukommen lassen. Das Aufbegehren, der Protest gegen das Unrecht, wie jetzt in Stuttgart gegen das “Bahnprojekt 21”, das sind wichtige und notwendige Ereignisse. Aber dort wissen viele von ihnen noch nicht, wie sollten sie auch, von den tieferen Mängeln des Systems, indem sie mit uns allen leben müssen. Dass dies ein Gefangenensystem ist, ein Sklavensystem, dass nur sehr, sehr subtil und fast unterhalb der Wahrnehmungsschwelle ansetzt, aber gerade deswegen, so unheimlich Effizient ist. Und dass es sich nicht “einfach so”, per irgendeinem “Zufall”, an den heute sowieso keiner mehr glaubt, so entwickelte, nee, dieses System ist genauso angelegt! Mit genügend Spielraum für “Zufälle”, am manchen Ecken mehr deutlich, an anderen weniger ..
Woher sollten sie dass auch wissen? Man braucht dazu viele Jahre des Nachdenkens, eigene Erfahrungen und “Zusammenstöße” mit dem System, um dann sagen zu können, “ja, ich weiß, dass ist wirklich so”, im Unterschied zu: “Ja, ich glaube, ich versteh 's ..”


Das ist zwar nicht dasselbe, aber wir werden uns damit “zufrieden” geben müssen, immerhin fällt einem bei dieser Generation auf, dass sie viel “fixer” ist wie etwa “wir”, also meine Generation, dass sie viel früher, mit dem “nachdenken” angefangen haben. Wer das nicht glaubt, ackere sich mal die Kommentarlisten, von einigen Blogs durch ..


Bitte hier weiterlesen:

http://blacksnacks13.spaces.live.com/blog/cns!BD779161601D08D0!11532.entry

Gruß, Steven Black
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Brudercr
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BeitragVerfasst am: 04.01.2011, 21:20    Titel: Der Weg in die Freiheit ist beschwerlich Antworten mit Zitat

erste Bedingung wäre nämlich, die Politik wär so ehrlich, zu sagen, was sie wirklich will. Dazu haben wir nun in der Mainstreampresse wieder ein leuchtendes Beispiel. Die Schweinegrippe kehrt zurück. Sie hat in den vergangenen 6 Monaten, in denen wir unser Augenmerk auf andere Dinge richteten, weil wir dachten, die Schweinegrippe und ihre Horrorszenarien wären erledigt, da offensichtlicher Schwindel, doch angeblich tatsächlich in Deutschland 3 Tote gekostet, was für jede andere normale Grippe, die wesentlich mehr Opfer forderte in der Vergangenheit, ein Klacks wäre. Aber für die Schweinegrippe ist das ein in ganz Deutschland zu verbreitende Wahrheit von immenser Bedeutung. Wie soll man denn auch die Riesenportion "vorsorglich" gekaufter Impfstoffe schnell vor dem Verfallsdatum kostengünstig entsorgen. Die Politik ist wirklich so durchsichtig geworden, dass man nunmehr schon auf Anhieb sagen kann, was wirklich dahinter steckt. Da passt auch die Verseuchung der Eier mit Dioxin wunderbar ins Bild. Denn wer ein Ei ist, nimmt sämtliche Mineralien zu sich, die der Körper braucht. Denn ein Ei wird ja normal zum Küken, es beherbergt also alles, was ein Lebewesen zum AUfbau eines Körpers braucht.


Liebe Grüße

Brudercr
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Black2007
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BeitragVerfasst am: 05.01.2011, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

"Die Politik ist wirklich so durchsichtig geworden, dass man nunmehr schon auf Anhieb sagen kann, was wirklich dahinter steckt. "

Ja, stimmt genau, depremierend genau! Confused

Gruß, Steven Black
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Brudercr
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BeitragVerfasst am: 14.01.2011, 13:52    Titel: Das Bundesverfassungsgericht zum Holocaust-Leugnen Antworten mit Zitat

Das Bestreiten der „Holocaust“-These

Bestreiten der „Holocaust“-These ist gemäß dem
BRD-Bundesverfassungsgericht keine Straftat!

Der ehemalige „Spiegel“-Redakteur Heinz Höhne gab schon vor mehr als
zehn Jahren eine Antwort auf die Frage, was wohl von den Erzählungen
über die „religiösen Holocaust-Vorstellungen“ und vom offenkundigen
„Bild der faschistischen Schreckensherrschaft“ ohne den strafrechtlichen
Schutz der „Denkverbote“ übrig bleiben würde. Hier seine Antwort:

"Wenn aber Historiker mit ihren Forschungen diese manichäischen
(religiösen) Vorstellungen von Gut und Böse ankratzten, gerieten sie
leicht auf ein Minenfeld der Tabus und Denkverbote, wo eine bizarre
Koalition von Volkspädagogen, selbsternannten »Oberrichtern über
Geschichte« und Tugendbolden der political correctness mißtrauisch
über ihre Art der historischen Wahrheit wacht. Sie treibt der bohrende
Verdacht um, daß bei der bekannten Revisionslust der professionellen
Historiographie schließlich kaum noch etwas übrigbleiben werde von dem
einst so geschlossenen Bild der faschistischen Schreckensherrschaft."

Als Anfang November 2009 die Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung
zum Volksverhetzungs¬-Paragraphen (130 StGB) erging (-1 BvR 2150/0Cool,
schien sich der Kreis des Unrechts in der BRD auf höchster Rechtsebene
geschlossen zu haben.

Die Berichterstattung in den Medien hatte den Tenor, wonach die
höchste Instanz der BRD-Verfassungsordnung bestätigt hätte, daß in
der BRD Sonderrechte für und gegen bestimmte Gruppen zur Anwendung
kommen dürften. Eine Unglaublichkeit, denn das internationale Menschen-
recht verbietet Derartiges. Das BVerf-Gericht erklärte den §130 für Sonderrecht,
schien aber den Gehalt des GG dem Erhalt des Denkverbotes hintanzustellen.

Es war der unvergessene RA Jürgen Rieger (NPD), der diese Menschenrechtswidrigkeit vor das Verfassungsgericht brachte. Nur wenige Tage nach seinem Tod wurde der Entscheid verkündet, mit einem scheinbar verheerenden Wortlaut für alle Freiheit-lichen. Die Systemmedien bezogen sich auf den Passus, daß das System tatsächlich Sondergesetze anwendet. Klipp und klar liest man, daß "§ 130 Abs. 4 StGB auch als Sondergesetz mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 und 2 GG) angesichts des sich allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile
der Welt gebracht hat, vereinbar ist."



Dieser Teil des BVerfG-Entscheids klingt eindeutig. Die menschenverachtende Verfolgungsmaschinerie schien sich tatsächlich auf Paragraph 130 StGB berufen zu dürfen. Jürgen Rieger hatte moniert, daß im Zusammenhang mit dem Bestreiten von Gaskammer und der Zahl "jüdischer Opfer" die Anwendung des 130-er von den damit befaßten Gerichten willkürlich gegen seinen Inhalt ausgelegt wird.

Wer "jüdische Opfer" während der NS-Zeit grundsätzlich nicht
bestreitet, sondern allein den allgemein genannten Umfang in Abrede
stellt, sowie die "Tatwaffe Gaskammer" bestreitet, der durfte nach den
Argumenten von Rieger nie nach § 130 StGB vor Gericht gestellt werden.
Dieser Paragraph schreibt ja weder eine Mindestopferzahl vor, an die
man glauben muß, noch wird eine spezifische Tatwaffe genannt, die man
nennen muß. Insofern hätte eigentlich damals das gesamte Parlament vor
den Richter gehört, das die Formulierung des Gesetzes ohne
"Mindestopferzahl" und ohne "Gaskammern" verabschiedete.

Doch die justiziable Wirklichkeit im Verfolgerstaat BRD war eine
andere. Beweise dürfen bis heute nicht eingebracht werden und in
Sachen Opferzahl und Tatwaffe wird eine sogenannte Offenkundigkeit
vorgeschützt, die aber bis heute von keinem Richter definiert wurde.
Kein Richter will sich in Sachen Zahlen festlegen und auch die Gaskammern
werden, wenn überhaupt, nur nebulös angesprochen. Dennoch
wird regelmäßig verurteilt, mittlerweile bis zu lebenslänglich. Man
addiert einfach einzelne Sätze aus einer Forschungsveröffentlichung
und bestraft den Autor für jeden Satz einzeln mit der Höchststrafe von
fünf Jahren. Der deutsche Freiheitskämpfer Horst Mahler erhielt so 13
Jahre Kerker aufgebrummt - und das bei einem Lebensalter von 73 Jahren.

Es war Horst Mahler, der den BVerfG-Entscheid analysierte und aus der
Zelle heraus mitteilte, der Inhalt sei das Gegenteil von dem, was im
Leitsatz, wie oben zitiert, über die Medien nach draußen kam. Mahler
führte aus, warum das Willkürgesetz damit außer Kraft gesetzt sei. Er
sollte mit seiner Analyse recht behalten, das Bundesverfassungsgericht
hat die Willkürverfolgung nach § 130 StGB in Wechselwirkung mit dem
Grundrecht auf freie Meinungsäußerung anders definiert als derzeit von
den Gerichten praktiziert.

Bereits in Absatz 61 der Urteilsbegründung stellen die Richter klar,
daß die Meinungsäußerung, "Juden wurden nicht vergast" keine Straftat
darstellt, sofern nicht bewußt die als offenkundig bezeichnete Gewalt
der NS-Zeit ausdrücklich gebilligt, verherrlicht und gerechtfertigt
wird. Die Richter bestätigen wohl die "rechtmäßige" Anwendung eines
menschenrechtswidrigen Sondergesetzes, aber nur im Zusammenhang
mit der Billigung von Gewalt: "Die Vorschrift (§ 130 StGB) dient
nicht dem Schutz von Gewaltopfern allgemein und stellt bewußt nicht
auf die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der Gewalt- und
Willkürherrschaft totalitärer Regime insgesamt ab, sondern ist auf
Äußerungen allein in Bezug auf den Nationalsozialismus begrenzt."

Mag es historisch noch so falsch, ethisch noch so verwerflich sein,
was da formuliert wurde, die Bestreitung der Existenz von Gaskammern
fällt demgemäß nicht unter die Verfolgungsmaßnahmen. Um nach dem
Sondergesetz verfolgt werden zu können, müßte jemand sagen/schreiben:
"Es war vollkommen in Ordnung, die Juden umgebracht zu haben, denn
Deutschland hatte das Recht dazu." Kein Revisionist, kein Nationalist,
kein Freiheitlicher hatte jemals Derartiges gesagt bzw. würde das
jemals sagen, und der feinsinnige Intellektuelle Horst Mahler schon
gar nicht.

Unter Absatz 72 wird das Gericht noch klarer, weil die Richter
feststellen, daß das bloße Bestreiten des sogenannten Holocaust nicht
bereits als "Verherrlichung" des NS-Reiches bzw. als "Billigung" des
behaupteten Holocaust gedeutet werden darf. Es wird klar gesagt, daß
es keine Einschränkungen bei Meinungsäußerungen mit friedlichem Inhalt
geben darf. Es heißt: "Für Eingriffe in Art. 5 Abs. 1 GG folgt hieraus, daß ihre Zielsetzung nicht darauf gerichtet sein darf, Schutzmaßnahmen gegenüber
rein geistig bleibenden Wirkungen von bestimmten Meinungsäußerungen zu treffen." Eine Meinungsäußerung zu behindern, selbst wenn aus ihr eine Gefahr für das System erwachsen könnte, darf im Sinne der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit
nicht unternommen werden. Das Gericht wörtlich: "Die Absicht, Äußerungen mit schädlichem oder in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlichen Inhalt zu behindern, hebt das Prinzip der Meinungsfreiheit selbst auf und ist illegitim."

Dann nochmals die Verdeutlichung, daß jede Meinungsäußerung, die nicht
direkt zu Gewalt aufruft oder Gewalt rechtfertigt, gestattet sein muß,
auch wenn sie noch so "gefährlich" bzw. "wertlos" (falsch) sei.
Wörtlich: "Allein die Wertlosigkeit oder die Gefährlichkeit von
Meinungen als solche ist kein Grund, diese zu beschränken. Artikel 5
Abs. 1 GG erlaubt nicht, die Meinungsfreiheit unter einen generellen
Abwägungsvorbehalt zu stellen." Diese Formulierung ist glasklar.
Solange nicht zu Gewalt im Zusammenhang mit dem Bestreiten der
H.-These aufgerufen wird bzw. die behaupteten Verbrechen gar
gerechtfertigt werden, muß für das Widersprechen gegen die H.-These
die volle Meinungsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes gelten.

Diese Festlegung wird sogar noch tiefer definiert: "Für den Schutz von
materiellen Rechten ergibt sich hieraus eine Art Eingriffsschwelle für
die Gefahrenabwehr. Gefahren, die lediglich von den Meinungen als
solchen ausgehen, sind zu abstrakt, als daß sie dazu berechtigen,
diese staatlicherseits zu untersagen." Im Klartext: Der Sonderschutz
der Juden ist nicht gefährdet, wenn jemand schreibt/sagt, der Holo
habe nicht stattgefunden. Eine solche Meinung, so die Richter, darf
vom Staat nicht untersagt werden.

In Absatz 75 des Urteils wird noch einmal deutlich gemacht, daß die
Verfolgung im Rahmen von § 130 StGB alleine dem Aufruf nach Gewalt und
der eindeutigen Rechtfertigung von historischer Gewalt, nicht aber der
geistigen Auseinandersetzung gilt. Es wird zwar gesagt, daß die "rein
geistige Wirkung" sich mit der "rechtsverletzenden Wirkung"
überschneiden kann, doch müsse sich der Gesetzgeber "von vornherein
auf die Verfolgung von Schutzzwecken beschränken, die an dieser Grenze
orientiert sind und nicht schon das Prinzip der freien geistigen
Auseinandersetzung selbst zurücknehmen." Es wird von den Richtern
sogar eine Verhältnismäßigkeitsprüfung abverlangt. Also, ob aus
gewissen Äußerungen Gewalt entstanden ist: "Diesen Grenzen hat auch
die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu folgen. Je konkreter und
unmittelbarer ein Rechtsgut durch eine Meinungsäußerung gefährdet
wird, desto geringer sind die Anforderungen an einen Eingriff; je
vermittelter und entfernter die drohenden Rechtsgutverletzungen
bleiben, desto höher sind die zu stellenden Anforderungen … Je mehr
[Meinungsäußerungen] im Ergebnis eine inhaltliche Unterdrückung der
Meinung selbst zur Folge haben, desto höher sind die Anforderungen an
das konkrete Drohen einer Rechtsgutgefährdung." Wenn also ersichtlich
ist, daß die Verfolgung einer "Sondermeinung" die Meinungsfreiheit
selbst in Gefahr bringt, desto mehr muß überprüft werden, ob wirklich
eine Rechtsgutgefährdung (Gefahr für die Juden durch Gefährdung des
öffentlichen Friedens) vorliegt.

Was die Gefährdung des öffentlichen Friedens bedeutet, macht das
Gericht in Absatz 77 klar: "Nicht tragfähig für die Rechtfertigung von
Eingriffen in die Meinungsfreiheit ist ein Verständnis des
öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung
der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und
Ideologien oder auf die Wahrung von als grundlegend angesehenen
sozialen oder ethischen Anschauungen zielt. Eine Beunruhigung, die die
geistige Auseinandersetzung im Meinungskampf mit sich bringt und
allein aus dem Inhalt der Ideen und deren gedanklichen Konsequenzen
folgt, ist notwendige Kehrseite der Meinungsfreiheit und kann für
deren Einschränkung kein legitimer Zweck sein."

Allerdings, wie immer im BRD-Justizsystem, lassen die Richter eine
Hintertür für die Verfolgung mit einer etwas schwammigen Formulierung
in Absatz 78 offen. Sie stellen die Strafbarkeit heraus, "den
öffentlichen Frieden (zu) stören" sofern die Aufforderung zu
Straftaten, die Androhung von Straftaten, die Belohnung und Billigung
von Straftaten, eingeschlossen jene des § 130 StGB, (in der
Meinungsäußerung) enthalten sind.

Aber in Absatz 79 wird diese Definition wieder unwirksam gemacht,
indem eindeutig die Strafbarkeit in der Gefährdung des öffentlichen
Friedens festgemacht wird: "Der Gesetzgeber hat § 130 Abs. 4 StGB
ausweislich der Gesetzesbegründung allein und tragfähig auf den Schutz
des öffentlichen Friedens gestützt. Die Frage, ob, beziehungsweise in
welchem Verständnis die Norm auch auf den Schutz der Würde der Opfer
der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft gestützt
werden könnte, kann damit dahinstehen."

Und in Absatz 81 hebt das Gericht die Meinungsverfolgung nach § 130
StGB, wie auch in Absatz 78 schwammig bestätigt, total auf. Es wird
klar gesagt, daß nach § 130 StGB nur das Gutheißen des realen
Verbrechens verfolgt werden darf, nicht die Ideen. Wörtlich: "§130
Abs. 4 StGB definiert als unter Strafe gestellte Tathandlung die
Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der
nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft. Bestraft wird
damit das Gutheißen nicht von Ideen, sondern von realen Verbrechen."

Hier eine Passage des Plädoyers von Staatsanwalt Ludwig Stenglein, der
damals Adolf Hitler wegen des Putschversuch vom 8./9. November 1923
angeklagt hatte. Stenglein zur Richterbank gewandt sagte:

"Adolf Hitlers ehrliches Streben aber, in einem unterdrückten und
entwaffneten Volke den Glauben an die deutsche Sache wieder zu
erwecken, bleibt unter allen Umständen ein Verdienst. Er hat hier,
unterstützt durch seine einzigartige Rednergabe, Bedeutendes geleistet
... Als Mensch(en) können wir Hitler unsere Achtung nicht versagen."

Noch deutlicher wird die derzeitige menschenverachtende
Verfolgungspraxis nach § 130 StGB in Absatz 82 als unrechtmäßig
verworfen. Es wird ausdrücklich gesagt, daß eine anstößige
Geschichtsinterpretation nicht unter Strafe gestellt werden darf.
Wörtlich: "Die Vorschrift stellt nicht schon eine Verharmlosung des
Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige
Geschichtsinterpretation dieser Zeit unter Strafe, sondern die nach
außen manifestierte Gutheißung der realen historischen Gewalt- und
Willkürherrschaft, wie sie unter dem Nationalsozialismus ins Werk
gesetzt wurde." Also selbst das Ausdrücken von Sympathien für den
Nationalsozialismus, weil er zum Beispiel viele soziale Reformen
zugunsten der Menschen schuf, ist keine Straftat. Die
Geschichtsinterpretation alleine schon gar nicht.

Daß eine gegenteilige Meinung zum staatlich verordneten Holocaust-Bild
keine Straftat darstellt nach § 130 StGB, sondern ausdrücklich nur die
Billigung und Belohnung von "tatsächlich begangenen Verbrechen", wird
in Absatz 82 noch einmal unterstrichen. Wörtlich: "Die Vorschrift ist
von der gesetzgeberischen Wertung insoweit ähnlich angelegt wie bisher
schon § 140 StGB, der die Belohnung und Billigung von bestimmten,
tatsächlich begangenen und besonders schweren Straftaten unter Strafe
stellt."

Bislang haben die Gerichte den § 130 StGB als Gummiparagraphen
benutzt. Kein Richter hat jemals verbindlich einem Angeklagten sagen
können, welche jüdische Opferzahl als strafrechtlich relevant gilt
bzw. mit welcher Opferzahl man sich bei Nennung strafbar machen würde.
Auch im Verfolgungsparagraphen 130 gibt es keine klaren Vorgaben dazu.
Selbst die "Tatwaffe" für den Holocaust wird im § 130 nicht genannt,
wie bereits oben ausgeführt. Somit ist es für den Normalbürger nicht
zu überschauen, mit welchen Aussagen er sich strafbar macht. In Absatz
88 (sic) stellt das Gericht diesen Mißstand heraus, der so nicht
angewendet werden darf. Wörtlich: "Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den
Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu
umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände
zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen. Diese
Verpflichtung dient einem doppelten Zweck. Einerseits geht es um den
rechtsstaatlichen Schutz des Normadressaten: Jedermann soll vorhersehen
können, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist."

In Anbetracht der Tatsache, dass die Holocaust-Richter bislang das Gesetz
selbst interpretierten und die interpretierte Version anwandten, wird
in der BVerfG-Entscheidung mit folgendem Satz als ungesetzlich
festgeschrieben: "Andererseits soll sichergestellt werden, daß nur der
Gesetzgeber über die Strafbarkeit entscheidet. Insoweit enthält Art.
103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der
vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt [Richtern] verwehrt,
über die Voraussetzungen einer Bestrafung selbst zu entscheiden."

Es wird abzuwarten bleiben, ob die höchste Rechtsprechung eine
Änderung der Verfolgungspraxis in der BRD nach sich ziehen wird. Wohl
kaum. Es gibt in der BRD keine Rechtsstaatlichkeit in diesem Sinne
mehr. Das Bundesverfassungsgericht kann urteilen, was es will, die
Politik ignoriert die Entscheidungen, wenn nicht genehm. Nach dem
Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag, hätte
dieser nie in dieser Form ratifiziert werden dürfen (Abschaffung des
deutschen Staatsvolkes). Dennoch ist es geschehen.

Die Richter wie Höchstrichter zappeln an den Fäden der Politik. "Bei
ihrer Ernennung [Verfassungsrichter] hängen die Richter am Tropf der
Politik." (Welt, 26.02.2010, S. 2) Selbst der System-Spiegel bekräftig-
te diese Rechts-Verwahrlosung schon vor Jahren: "Der Staat – und
mit ihm sein Eigentum – gilt als Eigentum der Parteien. Sie
beherrschen Fernsehen und Rundfunk. Gerichte und öffentliche
Versorgungseinrichtungen sehen sie als ihre Beute." („Der Spiegel”,
Nr. 26/1992, S. 23)



Erst wenn die Verfassungsrichter ausgeschieden sind, wagen sie sich
hin- und wieder, gegen die Verfolgungspraxis zu opponieren, wie zum
Beispiel Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und Prof. Dr. Winfried
Hassemer. Diesen Mut aber bringen sie niemals während ihrer Amtszeit
auf. Vor diesem Hintergrund kann man die hier analysierte Entscheidung
des BVerfG zum 130-er geradezu revolutionär nennen. Doch der feder-
führende BVG-Richter dieses Entscheids, Hans-Jürgen Papier, scheidet
jetzt aus. Papier wagte bisweilen etwas Mut für die Menschenrechte zu
zeigen. Das dürfte jetzt ganz vorbei sein.

Man kann sagen, daß nach dieser Definition des Paragraphen 130 StGB
durch das BVerfG alle inhaftierten Revisionisten und Freiheitskämpfer
unschuldig weggesperrt wurden bzw. werden.

Es ist zu prüfen, ob die sensationelle Neu-Interpretation des Gehaltes
des §130 nicht ein Wiederaufnahme-Verfahren rechtfertigt!

Quelle: http://globalfire.tv/nj/10de/verfolgungen/130_bverfg.htm


Prominete Gefangene des politischen Systems (aktuelle Liste):

Pedro Varela, Spanien - 3 Jahre in Haft
Wolfgang Fröhlich (56), Österreich - 11 Jahre in Haft
Gerd Honsik (69), Österreich - 7 Jahre in Haft
Horst Mahler (73), Deutschland - 13 Jahre Haft (= lebenslänglich)
Martin Humer (86), Österreich - vor Gericht
usw.

(keiner von diesen "Vergasungs-Bestreitern" soll bestritten haben,
daß unter dem Nationalsozialismus Menschen starben, keiner von diesen "Vergasungs-Bestreitern" freute sich über Tote irgendwelcher Art!!)

Stand: 12.01.2011
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Anmeldedatum: 10.02.2009
Beiträge: 927

BeitragVerfasst am: 14.01.2011, 14:09    Titel: Professor Dr. jur. Konrad Löw Antworten mit Zitat

Aus dem Deutschland–Journal, Sonderausgabe (Dokumentation zum Seminar am 27. Februar 2010) der Staats– und Wirtschaftspolitischen Gesellschaft e.V., Buchtstr. 4, 22087 Hamburg – ISBN 3–88527–104–4

Von Konrad Löw
Die Würde des Menschen und der deutschen Nation
„Die Würde des Menschen...“ Dies sind bekanntlich die ersten Sätze unserer Verfassung, unseres Grundgesetzes. 2003 ist ein Buch erschienen, betitelt: „Menschenwürde. Begründung, Konturen, Geschichte“. Es ist 238 Seiten stark, und fast jede Seite bietet weiterführende Hinweise. Die größeren Verfassungskommentare füllen Dutzende Seiten mit Erläuterungen zu Art. 1. Das gilt auch für die Lehrbücher zur Verfassung.
Ich erwähne das, um zu verdeutlichen, was alles in diesen wenigen Worten: „Die Würde des Menschen...“ steckt, was alles hineingelesen oder herausinterpretiert werden kann. Niemand darf deshalb hier und heute eine erschöpfende Darstellung dessen erwarten, was mit Würde, Mensch und Nation angesprochen wird.
Doch das Wesentliche lässt sich kurz fassen: Zunächst: Wann und warum ist die „Würde“ in die Verfassung gelangt? Das Wort „Würde“ ist im verfassungsrechtlichen Vokabular ein Neuzugang.
Es taucht erstmals in der Bayerischen Verfassung des Jahres 1946 auf, und zwar unter ferner liefen, in Artikel 100, wo es heißt: „Die Würde der menschlichen Persönlichkeit ist in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung zu achten.“ Das Grundgesetz des Jahres 1949 hat ihr, der Würde, den ersten Platz eingeräumt. Andere Verfassungen sind diesem Vorbild gefolgt.
Wie kam es zu dieser verfassungsrechtlichen Revolution? Sie war die Antwort auf die Missachtung der Menschenwürde durch die totalitären Regime des 20. Jahrhunderts, insbesondere des Nationalsozialismus.
Die Würde des Menschen ist der oberste Verfassungswert. Das ist unbestritten. Solange das Grundgesetz gilt, lässt sich daran auch nichts ändern. Den Art. 1 schützt die sog. Ewigkeitsklausel. Er kann also nicht aufgehoben oder in seiner Substanz beschnitten werden. Die „Ewigkeitsklausel“ ist ihrerseits problematisch. Doch darauf können wir hier nicht weiter eingehen.
Was soll mit „Die Würde des Menschen...“ zum Ausdruck gebracht werden? Antwort: Der Staat ist um des Menschen wegen da, und nicht der Mensch des Staates wegen. „Du bist nichts, Dein Volk ist alles!“ wird mit Art. 1 Abs. 1 negiert. Eine Entwertung des Staates und des Volkes war aber selbstredend nicht beabsichtigt.
Warum hat der Mensch Würde? Im ersten Buch des Alten Testaments heißt es gleich zu Beginn: „Dann sprach Gott: Lasst uns den Menschen machen als unser Abbild.“
Dem Neuen Testament ist die Menschwerdung Gottes zu entnehmen. Denken Sie an das Christfest! Für alle Gläubigen der monotheistischen Religionen folgt aus dem Zitierten eine solide Begründung der Würde aller Menschen.
Aber das Grundgesetz beansprucht Geltung auch für Areligiöse. Sie können die Würde aus den Fähigkeiten herleiten, die den Menschen vor dem Tier auszeichnen, die Fähigkeit des Nachdenkens, der Vorausschau, der Abstraktion, des Fragens. Die Fähigkeit zur sittlichen Entscheidung, zur Wahl zwischen Gut und Böse, wird in diesem Zusammenhang besonders betont.
Einigkeit besteht darin, dass die Würde allen Menschen zu eigen ist, der Leibesfrucht wie dem moriturus, dem Verdienstvollen wie dem Verbrecher, unabhängig von Rasse, Spra-che, Heimat, Herkunft, Religion, Weltanschauung. Was folgt aus der Würde? Jeder Mensch hat einen Eigenwert. Jeder hat Anspruch auf Respekt. Doch was heißt das konkret? Darauf gibt es keine Antwort, die alle Zweifelsfälle überzeugend löst. Als zweifelsfrei verfassungswidrig gelten: Sklaverei, Völkermord, Massenaustreibung, Brandmarkung (Judenstern), Achtung, Sippenhaft.
Unser Staat genügt seinen Pflichten aus Art. 1 Abs. 1 nicht schon dann, wenn er selbst die Menschenwürde achtet. Er muss die Menschenwürde auch schützen, muss Vorkehrungen treffen, dass die seiner Macht Unterworfenen Eingriffe in die Menschenwürde Dritter unterlassen. Diesem Zweck dient insbesondere das Strafrecht, aber auch eine Reihe von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen des Zivilrechts.
Achten einerseits und Schützen andererseits geraten nicht selten in Konflikt untereinan-der. Denken Sie an eine Sicherungsverwahrung. Wann ist sie vertretbar? Hier muss eine Abwägung der Würde der potentiellen Opfer mit der Würde der potentiellen Täter stattfin-den. Auch insofern gibt es keine Patentlösung.
Hinzu kommt, dass die Würde nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keinen absoluten Vorrang vor allen anderen Rechten genießt, insbesondere nicht gegenüber der Meinungsfreiheit. Um ein augenfälliges Exempel zu erwähnen: „Soldaten sind Mörder!“, diese Beschimpfung wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform abgesegnet.
So viel in aller Kürze zu dem obersten Verfassungswert und Verfassungsgebot: „Die Würde des Menschen ist...“
Doch nun betreten wir Neuland. Der Veranstalter hat die „Würde des Menschen“ mit den Worten „und der deutschen Nation“ ergänzt. von Nation, gar deutscher Nation ist in Art. 1 nicht die Rede, auch sonst nirgendwo im Grundgesetz. Die Kommentare und Lehrbücher äußern sich dazu ebenfalls nicht, wenn ich recht sehe. Zu deutlich und restriktiv ist der Wortlaut: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Aber ist nicht die Würde der Nation zugleich die Würde aller, die diese Nation bilden? Ich zögere nicht, diese Frage zu bejahen, jedoch mit der Einschränkung, dass sich niemand dank der Würde seiner Nation von Unrecht lossprechen kann und niemand allein deshalb schuldig wird, weil sich die Nation befleckt hat. Wer eine Nation beschimpft oder verleumdet, beschimpft oder verleumdet auch jene, die diese Nation bilden. Eine Nation ohne Menschen ist nicht denkbar, jedoch ein Mensch ohne Nation, auch wenn wir versucht sind, einen solchen als heimatlos anzusehen.
Was heißt „Nation“? Im deutschen Sprachgebrauch nicht genau dasselbe wie Staatsvolk. Wer zum Staatsvolk gehört, lässt sich unschwer exakt ermitteln, eben alle Staatsangehö-rigen. Doch Nation? Auch jene Immigranten, die, ob sie nun Deutsche sind oder nicht, die Rückkehr in ihre Heimat ersehnen? Oder denken Sie an das alte Österreich vor 1918! Da gab es ein Staatsvolk, das aus Menschen verschiedener Nationen bestand, Tschechen, Kroaten, Slowenen u.a., also ein Nationalitätenstaat.
Nach dem Ersten Weltkrieg wollten die Rest-Österreicher, die Deutsch-Österreicher, Deutsche sein. Die völkerrechtliche Vereinigung mit dem Deutschen Reich wurde ihnen jedoch verwehrt. Damals reichte also eine Nation, die deutsche, über die Staatsgrenze hinaus. Doch darauf will ich hier nicht weiter eingehen, zumal meines Wissens weder die Franzosen noch die Angelsachsen zwischen Nation und Staatsvolk unterscheiden.
Kehren wir zurück zur Frage nach der Würde der deutschen Nation. Auf Umwegen bin ich anschaulich fündig geworden, wenn auch im Ausland. Ich habe nicht ganz umsonst die Ohren steif gehalten. Im Januar dieses Jahres ging die Nachricht durch die Presse: „Der türkische Botschafter wurde in Israel öffentlich gedemütigt. Nun musste sich Jerusalem kleinlaut für den Affront entschuldigen“. So die Meldung. Und weiter: Der Stellvertretende israelische Außenminister Ajalon hatte geglaubt, er müsse die nationale Ehre Israels dadurch wiederherstellen, dass er den einbestellten türkischen Botschafter vor laufenden Kameras anwies, auf einem niedrigeren Sofa Platz zu nehmen. Während in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung von der „nationalen Ehre“ die Rede war , lautete der entsprechende Wortlaut in der Süddeutschen Zeitung „Verteidiger der nationalen Würde“.
Was folgt aus dieser politisch brisanten Episode?
1. Nach den Zitaten sind „Ehre“ und „Würde“ Synonyma, also Wörter mit nahezu gleicher Bedeutung. Ferner:
2. Wenn Deutschland keine Außenseiterrolle spielen will, muss es vom Ausland lernen und sich auf die Ehre, die Würde seiner Nation besinnen.
Man male sich aus, wie dankbar Herr Westerwelle gewesen wäre, hätte er zu Füßen Aja-lons sitzen dürfen. Zu einem weltweit vernehmbaren Protest wäre es deutscherseits be-stimmt nicht gekommen. Das ist unsere Wirklichkeit.
Die deutsch-französische Freundschaft ist ein hohes Gut. Unter der Überschrift „Histori-sche Verständigung“ schreibt Heike Schmoll in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Wirkliches Verständnis für die Prägungen des Nachbarlandes geben die zeitgenössi-schen Quellen zur gegenseitigen Wahrnehmung von Deutschen und Franzosen. Um 1900 und im Grunde bis heute gilt: „Der Franzose nennt mit Selbstgefühl sein Volk la grande nation, und es ist groß, insofern es Sinn für das Große hat. Die Begriffe Vaterland, Ehre, Ruhm (oder richtiger gloire) haben über ein französisches Herz eine wunderbare Macht.“
Wenn dem so ist, und wer könnte daran zweifeln, sollten wir Deutschen von unseren französischen Freunden lernen. Denn dieser Patriotismus ist offenbar segensreich, auch kinder-segensreich.
Deutschlands Schlusslichtposition in der europäischen Geburtenstatistik wird im Ausland damit erklärt: „Niemand wird sich Kinder wünschen, wenn er nicht, wenn auch nur unterbewusst, an die Zukunft glaubt, wenn er sich nicht danach sehnt, dass seine Nation und sein Vaterland über seine eigene Existenz hinaus fortbestehen.“ Frankreich steht in Europa an der Spitze der Geburtenstatistik. Hat diese Diskrepanz - Frankreich einerseits, Deutschland andererseits - mit dem Selbstbewusstsein der Franzosen und dem Schuldbewusstsein der Deutschen zu tun?
Auch dem Franzosen kann es nicht gleichgültig sein, ob seine deutschen Freunde für seine nationalen Empfindungen Verständnis haben oder nicht. Und wenn die Franzosen gute Freunde sind, werden sie uns wünschen, dass auch wir Anlass sehen, unsere Nation zu ehren.
Die Veranstaltung hier und heute steht unter dem Generalthema: „Wie geht unsere Politik mit Deutschland um?“ - Fragezeichen!
„Freiheitlich, demokratisch, rechtsstaatlich?“ - Fragezeichen!
Schlagen wir nun die Brücke zwischen diesen Fragen und den Stichworten meines Referats „Würde des Menschen“ und „Würde der Nation“.
Es wird Sie nicht überraschen, wenn ich sage, dass die obersten Repräsentanten des deutschen Volkes bei feierlichen Anlässen den uns schon geläufigen Art. 1 gerne in den Mund nehmen.
Der Präsident des Deutschen Bundestages, Norbert Lammert, äußerte am 6. September 2008 in einer Feierstunde: „Das ursprünglich als Provisorium gedachte Grundgesetz ist heute die unangefochtene Grundlage der politischen Verfassung unseres Landes.“ Kein Teilnehmer, kein Medium widersprach. Vor der Knesset in Jerusalem, also dem dortigen Parlament, beteuerte Bundespräsident Horst Köhler: „‘Die Würde des Menschen ist unantastbar.' Diese Lehre aus den nationalsozialistischen Verbrechen haben die Väter des Grundgesetzes im ersten Artikel unserer Verfassung festgeschrieben. Die Würde des Menschen zu schützen und zu achten ist ein Auftrag an alle Deutschen. Dazu gehört, jederzeit und an jedem Ort für die Menschenrechte einzutreten. Daran will sich die deutsche Politik messen lassen.“ Ich wiederhole seine letzten Worte: ...
Gemäß den Fragen im Programm möchte ich nun mit dem Messen beginnen. Der Bun-despräsident sprach von den Verbrechen der Nationalsozialisten. Wann begannen diese Verbrechen? Erst mit der physischen Misshandlung, Zwangssterilisierung, Vertreibung, Deportation und Vernichtung der Opfer? Oder schon mit der Diskriminierung, der Ehrab-schneidung? Sind Leben, Gesundheit und Freiheit unvergleichlich ranghöher als die Ehre, die Würde? Mit bebender Stimme begründete Otto Wels 1933 namens seiner Partei, der SPD, das Nein zum Ermächtigungsgesetz: „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht.“
Gestatten Sie, dass ich Sie mit Vorgängen vertraut mache, die Sie nicht der Presse ent-nehmen können, die aber auf das Engste mit der „Würde des Menschen“, mit der „Würde der deutschen Nation“ und der realen Politik in unserem Lande verwoben sind. Sollte ich insofern irren, so sagen Sie es mir frank und frei. Ich glaube, ich spreche hier unter guten Freunden, die zu mir ehrlich sein werden.
Das amtliche Berlin, genauer: die Bundeszentrale für politische Bildung, eine unselb-ständige Anstalt im Dienstbereich des Bundesinnenministers, vertreibt seit knapp zehn Jahren ein Buch, das den Titel trägt: „Hingeschaut und weggesehen. Hitler und sein Volk“. Verfasser ein amerikanischer Historiker.
Auf der Rückseite steht als Klappentext: „Der Autor... beweist stichhaltig, dass die Deut-schen nicht nur von den Verbrechen der nationalsozialistischen Machthaber wussten, sondern... weit aktiver, als bisher bekannt war, mithalfen - durch Zustimmung, Denunziation oder Mitarbeit.“
Darunter „bpb: Bundeszentrale für politische Bildung“. Sonst nichts.
Wenn dieser Klappentext der Wirklichkeit der Jahre 1933-1945 entspricht, ich wiederhole: ..., so müssen wir damit leben, mag es noch so schwer fallen. Dann sollen es auch unsere Kinder wissen, mögen noch so viele andere Völker ihre Vergangenheit schönen. Wenn die Anschuldigungen dieses Textes aber nicht zu beweisen sind, ja das Gegenteil mit einer Fülle von Dokumenten überzeugend nachgewiesen werden kann, so handelt es sich nach meiner festen Überzeugung um einen riesigen Skandal, nämlich um die Verleumdung eines Volkes mit dem Geld dieses Volkes durch den Staat dieses Volkes. Eine solche Ungeheuerlichkeit kann der Kundige nicht schweigend hinnehmen, ohne seine „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ (Präambel des Grundgesetzes) und ohne Gebote des christlichen Glaubens zu missachten, die da u.a. lauten: „Du sollst Vater und Mutter ehren...“ (deren Vorfahren sicher eingeschlossen) und: „Du sollst kein falsches Zeugnis geben wider Deinen Nächsten“ (also doch auch: Du sollst Verleumdungen entgegentreten, wenn dies Dir unschwer möglich ist).
Irgendwann im Jahre 2003 sagte mir fernmündlich Steffen Heitmann, Justizminister a.D. des Freistaates Sachsen, er lese gerade die Tagebücher Victor Klemperers und könne mir diese Lektüre sehr empfehlen. Dem Rat folgend, stieß ich zu meiner großen Überra-schung immer wieder auf Sätze wie: „Fraglos empfindet das Volk die Judenverfolgung als Sünde.“ So reifte in mir der Entschluss, tunlichst alle Aufzeichnungen jüdischer Zeitzeugen auf ihre Erfahrungen mit den „arischen“ Deutschen durchzusehen, um zu ermitteln, ob welche und gegebenenfalls wie viele die Sicht Klemperers teilen. Inzwischen habe ich mehr als 300 solcher Dokumente aufgespürt, die von weit mehr als zweihundert dieser Leiderprobten stammen. Sie alle stimmen im Kern mit Klemperer überein, nämlich, dass die große Mehrheit der Deutschen Hitlers Judenpolitik nicht billigte und widersprechen damit dem, was uns die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und andere zu glauben vorgeben. Also habe ich den zuständigen Minister, damals Schäuble, sowie den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages auf diesen Skandal hingewiesen und mit größtem Nachdruck gefragt, wo denn diese Beweise in dem genannten Buche zu finden seien. Wie nicht anders zu erwarten, waren meine Bemühungen ohne Erfolg. So schrieb ich abschließend an die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Kersen Naumann, von „Die Linke“: „Sicherlich sind Sie sich bewusst, dass die mir zugesandte Begründung evident unrichtig ist und nur dazu dient, ein lästiges Verfahren formal einwandfrei abzuschließen.“
Da es nicht um Kinkerlitzchen geht, sondern um Ehre und Würde von Millionen, kann und darf ich nicht schweigen, sondern muss bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf diesen Skandal hinweisen.
Die Kernsätze der Ablehnung lauten: „Über die Aussage auf dem Klappentext kann man nach Ansicht des Petitionsausschusses unterschiedlicher Meinung sein. Jedenfalls ist bis auf den Einschub der ursprüngliche Verlagstext übernommen worden, der verallgemeinernd und möglicherweise im Sinne der Absatzförderung etwas reißerisch aufgemacht ist.“
Von wem der Klappentext stammt, ist unerheblich. Tatsache ist, dass ihn sich die bpb zu eigen gemacht und somit dafür geradezustehen hat.
Unerheblich ist auch, ob der Text reißerisch aufgemacht ist oder nicht. Er enthält eine ungeheuerliche Tatsachenbehauptung, nämlich den Vorwurf der Mittäterschaft der Deut-schen, also doch der Mehrheit der Deutschen, an einem der schlimmsten Verbrechen in der Geschichte.
Wer einen solchen Vorwurf erhebt, muss ihn beweisen. Dazu habe ich immer wieder aufgefordert. Bis heute wurde nicht einmal der Versuch eines Nachweises vorgelegt. Ich habe den Gegenbeweis angetreten, auf den man aus guten Gründen mit keinem Wort eingegangen ist. Für mich stellt sich die Frage, ob das Verhalten der Verantwortlichen nicht geradezu kriminell ist.“ -
Enttäuscht hat mich weniger das negative Ergebnis der Petition, vielmehr die Tatsache, dass sich unter allen Mitgliedern des Ausschusses nicht einer fand, der eine etwaige Missbilligung der Volksverhetzung vernehmbar gemacht hätte.
Erfreulich hingegen ein Brief des Präsidenten des Deutschen Bundestages, Norbert Lammert, den ich oben schon zitiert habe. Ihm schilderte ich meine Auseinandersetzung mit der Bundeszentrale und meine weiteren Versuche, eine Klärung der Vorwürfe zu erreichen, also Schriftwechsel mit dem Bundesinnenminister und dem Petitionsausschuss.
Einige Sätze aus seiner Antwort:
„Ob allerdings angesichts der differenzierten Forschungslage die zuspitzende und im Indikativ gehaltene Formulierung im von der Bundeszentrale für politische Bildung verantworteten Klappentext dieser Publikation angemessen oder sachgerecht ist, erscheint auch aus meiner Sicht zumindest fraglich. Ich habe darum den Vorsitzenden des Kuratoriums der Bundeszentrale... gebeten, dass sich auch das Kuratorium... Ihres Anliegens annimmt...“
Es hat sich meines Anliegens angenommen, aber wie?
Der Bundestagsabgeordnete Ernst-Reinhard Beck schrieb mir am 6. März 2009 in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Kuratoriums der Bundeszentrale für politische Bil-dung: „Die Diskussion [über meine Kritik an dem oben zitierten Text] verlief naturgemäß kontrovers. Konsens bestand jedoch daran [sic], dass der von der Verlagspublikation übernommene Klappentext nicht die Bewertung der Bundeszentrale wiedergibt. Der am 01.11.2003 erschienene Band ist im Übrigen inzwischen bei der Bundeszentrale längst vergriffen. An eine Neuauflage ist von Seiten der Bundeszentrale nicht gedacht.“
Fünf Tage später antwortete ich:
„Ja, ich habe den auf der Rückseite der genannten Schrift abgedruckten Text als Text der bpb aufgefasst, als Text, für den sie voll die Verantwortung trägt, wer immer ihn letztlich verfasst haben mag. Darunter steht, gleichsam als Tüpfelchen auf dem i: ,bpb: Bundes-zentrale für politische Bildung'. Bin ich von Sinnen?
Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass von einhundert Lesern auch nicht einer auf die Idee kommt, hier werde eine kühne These in den Raum gestellt, über die man sich Gedanken machen soll, die kontrovers hinterfragt werden darf. Keine Silbe spricht für eine solche Interpretation. Warum distanziert sich die bpb erst jetzt von der angeblich falschen In-Bezug-Setzung: Text-bpb? Diese unaufrichtige Verteidigung schmerzt. Ich empfinde sie, gelinde gesagt, als Zumutung.
In höchstem Maße erfreulich ist hingegen das Bemühen der bpb, sich endlich - nach jahrelangen Vorhaltungen meinerseits - von dieser furchtbaren Verleumdung des deutschen Volkes der Jahre 1933-1945 durch konkludentes Handeln zu distanzieren, indem sie die Schrift nicht erneut auflegt.
Sie schreiben, das Buch sei „längst vergriffen“. Man hat Ihnen die Unwahrheit gesagt! Warum das? Am 10. März 09 ca. 10.50 Uhr, also 4 Tage nach dem Datum Ihres Briefes, erhielt ich fernmündlich von der bpb in Bonn die Auskunft, für € 4,00 Porto könne ich das Buch beziehen, so wie früher. Werden sogar die Mitglieder des Kuratoriums hinters Licht geführt?
Wie groß ist die noch vorhandene Restmenge? Wie viele Auflagen gibt es? Wie viele tau-send Exemplare wurden insgesamt vertrieben? Mein Aufsatz „Deutsche Identität in Ver-fassung und Geschichte“ wurde von eben dieser bpb mit lautem Tamtam makuliert - nicht etwa diskutiert!
Überall, wo „Hitler und sein Volk“ herumliegt, lagert geistiger Giftmüll. Da kann man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Es müsste plakativ die Wahrheit gesagt werden. Da Sie der CDU angehören und ich seit Erlangung des aktiven Wahlrechts (1952) die Kanzler dieser Partei mittelbar gewählt habe, will ich meine Anregung mit einer Episode aus dem Leben des großen Vorsitzenden Adenauer verdeutlichen: Als der israelische Außenminister Levi Eschkol in einem Trinkspruch zu Ehren des deutschen Gastes glaubte sagen zu dürfen, „das deutsche Volk [sei] unter Ihrer Führung in die Gemeinschaft der zivilisierten Völker zurückgekehrt“, antwortete Adenauer: „Ich repräsentierte das deutsche Volk, Sie haben es beleidigt, also reise ich morgen früh ab.“ Resultat: Der Satz wurde sofort aus dem Text, der für die Presse bestimmt war, eliminiert.
Unvorstellbar, dass die bpb diese Episode groß herausstellt und würdigt. Wie hätten sich die Nachfolger an Adenauers Statt verhalten? Hätte Adenauer in der KAS heute Hausverbot? Weil ich, gestützt auf die jüdischen Zeitzeugen, seine Sicht vertrete, das deutsche Volk in seiner großen Mehrheit habe Hitlers Judenpolitik nicht gutgeheißen, wurden viermal Veranstaltungen der KAS, auf denen ich hätte sprechen sollen, abgesagt! Das ist Deutschland im 60. Jahr nach Inkrafttreten des Grundgesetzes, der „unangefochtenen Grundlage der politischen Verfassung unseres Landes“ (so der Präsident des Deutschen Bundestages). Videant consules!“
Dies also meine Antwort an den Vorsitzenden des Kuratoriums der Bundeszentrale für politische Bildung.
Anfang dieses Jahres teilte mir ein guter Bekannter mit, dass das fragwürdige Buch immer noch von der Bundeszentrale vertrieben wird, für mich Anlass, mich erneut, und zwar letzte Woche an den Bundestagspräsidenten zu wenden:
„Hochverehrter Herr Präsident,
in der Gedenkstunde des Deutschen Bundestages zum Tag des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2010 führten Sie aus: „Wir erneuern unser Ver-sprechen, dass wir das, was in der Vergangenheit geschehen ist, nicht vergessen. Wir wissen um die Verpflichtung, jede Form von Hass, Intoleranz, Diskriminierung... entschie-den zu bekämpfen.“
Diese feierliche Versicherung gibt mir den Mut, mich nochmals klageführend an Sie zu wenden. Auf meine Bitte hin haben Sie sich an den Vorsitzenden des Kuratoriums der Bundeszentrale für politische Bildung gewandt, es möge sich meines Anliegens an-nehmen (Ihr Schreiben an mich vom 16.10.0Cool.
Die Reaktion des Vorsitzenden und meine Erwiderung habe ich Ihnen als Anlage zu meinem Schreiben vom 12.03.09 zukommen lassen.
Im Schreiben des Vorsitzenden vom 6.03.09 steht: „Der am 01.11.2003 erschienene Band ist im Übrigen inzwischen bei der Bundeszentrale längst vergriffen. An eine Neuauflage ist von Seiten der Bundeszentrale nicht gedacht.“
Tatsache ist jedoch, dass das Buch auch heute noch vertrieben wird, die Diskriminierung des deutschen Volkers also ungebremst fortgesetzt wird. Ich erlaube mir, mein Büchlein „Hitler in uns? Vom richtigen Umgang mit unserer Vergangenheit“ beizufügen, das 2009 erschienen ist . „Hitler in uns“ stammt von dem Juden Ludwig Marcuse, der die NS-Zeit, anders als seine Schwester Edith, überlebt hat. Ich darf auf seine Ausführungen S. 34 verweisen. Darüber lohnt es sich nachzudenken. Wie er sehe auch ich „Hitler“ in allen, die skrupellos mit dem Vorwurf schwerster Schuld hantieren.
Bitte, bitte, lassen Sie den großen Worten Taten folgen!“
Dies der Text meines Briefes, den ich, wie erwähnt, letzte Woche an den Herrn Bundes-tagspräsidenten abgeschickt habe.
In seiner Dankesrede anlässlich der Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels 1999 empfahl Fritz Stern, auch ein jüdischer Zeitzeuge: „Ich würde mir für dieses Land eine gerechte, liberale Streitkultur wünschen: offene Debatten um die heikelsten Probleme von Gegenwart und Vergangenheit, Diskussionen ohne Ad-hominem-Verdächtigungen, ohne verletzende, vage Andeutungen, wie es zum Beispiel im sogenannten Historikerstreit passiert. Verschweigen ist gefährlich: Ressentiments nisten in der Gesellschaft; bleiben sie unausgesprochen, dringen sie noch tiefer...“ So weit Fritz Stern. Das Verhalten unserer Vorfahren 1933 - 1945 ist eines der „heikelsten Probleme von Gegenwart und Vergangenheit“, um Sterns Worte aufzugreifen. Werden die Mächtigen den Dialog mit den Zeitzeugnissen wagen? Vor allem der Menschenwürde wegen sind sie und wir alle dazu verpflichtet. Stehen wir auch dann auf dem Boden des Grundgesetzes, wenn wir uns im Alltag dieser Herausforderung versagen?

In der anschließenden Diskussion, dargestellt auf Seite 77/78:

Beitrag des Veranstalters
„Im Januar (2010) ist ein Buch erschienen, das ich Ihrer Aufmerksamkeit empfehle. Autor ist Stefan Hug, ein junger Politologe, der Titel des Buches: „Hollywood greift an“. Hug schildert darin die Rolle, die die amerikanische Filmindustrie vom Ersten Weltkrieg bis heute in der Politik gespielt hat.
Während wir amerikanische Filme mit Vergnügen konsumieren, sei es im Kino, sei es im Fernsehen, begreifen wir nicht, dass sehr häufig diese Filme eigentlich im Rahmen der psychologischen Kriegsführung gedreht werden, auch im Frieden. Sie haben fast alle amerikanische Botschaften und ebenso häufig enthalten diese Filme eine starke antideutsche Tendenz. Der Autor Hug, der das an x Beispielen schildert, hat sogar den ganz neuen Film analysiert, dessen Werbung Sie vielleicht gesehen haben: „Inglorious Basterds“. Er ist im Winter in deutscher Fassung in die deutschen Kinos gekommen.
Die Geschichte ist folgende: In der amerikanischen Armee wird eine Einheit von jüdischen Soldaten gebildet, die unter der Führung eines Indianers an der Invasionsfront nur eine Aufgabe haben: so viele Deutsche wie möglich totzuschlagen und zu skalpieren. Und nun wird in dem Film gezeigt – und zwar in einer sehr amüsanten Weise, wie das deutsche Feuilleton meint, das diesen Film übrigens überall lobend besprochen hat - wie diese Leute losziehen und wahllos Deutsche, die mit Nazis gleichgesetzt sind, totschlagen oder erschießen und anschließend skalpieren.
Nun könnte man sagen, solchen Schwachsinn produziert Hollywood häufiger. Das, was dabei pervers ist: Dieser Film ist mitfinanziert worden von der deutschen Filmförderung. Das habe ich diesem Buch entnommen, und das, meine ich, gehört zu dem Kapitel „Würde der deutschen Nation“. Mir wird gerade zugerufen: ein deutscher (richtig: österreichischer) Schauspieler habe gerade den Oscar erhalten, Chris-toph Waltz; der spielt einen SS-Führer, der nicht nur als Sadist dargestellt wird - alle Deutschen werden sonst als Sadisten vorgestellt - man sagt, als sehr charmanter Sadist. Auch andere jüdische Soldaten werden von deutschen Schauspielern dargestellt. Mir wurde erzählt, dass sich das Publikum hier in Deutschland über diesen Film außerordentlich amüsiert hat. Das ist nun ein Zeichen dafür, dass wir psychisch offenbar krank sind, und das politisch Wichtige ist, dass wir deutsche Staatsgelder in diesen Film gesteckt haben, der ja nun eindeutig anti-deutsch ist.

Das bringt mich aber auf den nächsten Punkt. Es wurde hier die unrühmliche Rolle der Bundeszentrale für politische Bildung dargestellt, zu der es zusätzlich noch in jedem Land eine entsprechende Institution gibt. Man hat uns nach dem Krieg vorgehalten, wir seien in Deutschland manipuliert worden von einem Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda. Es ist aber nie gesagt worden, dass alle kriegführenden Staaten ein solches Institut hatten, nur anders genannt: in England hieß es Informationsministerium, in der Sowjetunion waren die Stellen für Agitation und Propaganda. Ich meine, wir haben genau dasselbe in der Bundesrepublik. Es ist nur dezentralisiert: Es sind die Institute für politische Bildung in Bund und Ländern, dazu kommen die parteinahen Stiftungen, wie Adenauer-, Ollenhauer-, Heinemann-Stiftung und andere. In sie flie-ßen Millionen und Abermillionen von Steuergeldern. Sie haben nicht die Aufgabe, politisch zu bilden, das hieße ja, umfassend zu bilden, sondern politisch zu beeinf-lussen. Wir sollten endlich begreifen, dass diese politischen Institutionen nichts tun, um uns politisch zu bilden, sondern dass sie Partei sind, und sie verfolgen in meinen Augen die Linie der Umerziehung, sie setzen sie fort. Wir haben den Feind im eigenen Land.


Zur Person von Prof. Dr. iur. Konrad Löw:
Prof. Dr. iur. Konrad Löw studierte neben Recht Philosophie, Geschichte und Volkswirt-schaft. Nach 12 Jahren im Dienst der bayrischen Verwaltung und des Bundeskanzleramts war er ab 1972 bis 1999 o. Professor für Politikwissenschaften an den Universitäten Erlangen-Nürnberg und Bayreuth. Er leitete 24 Jahre die Fachgruppe Politik der Gesellschaft für Deutschlandforschung, war 11 Jahre im Vorstand der deutschen Sektion der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte, seither dort im Kuratorium, seit 1991 im Vorstand des Vereins Allgemeines Wahlrecht e.V. Schwerpunkte seiner Forschung und Veröffentlichungen: Deutsches Verfassungsrecht, Marxismus, DDR, Christen und Juden. Seine letzten Bücher: Die Schuld. Christen und Juden im Urteil der Nationalsozialisten und der Gegenwart, Gräfelfing 2003 ,2002 Ingo Resch Verlag, und Das Volk ist ein Trost - Deutsche und Juden 1933 - 1945 im Urteil der jüdischen Zeitzeugen, München 2006, Olzog Verlag.
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BeitragVerfasst am: 06.02.2011, 23:39    Titel: Aus MaxNews 8/2011 Antworten mit Zitat

Nun, es dauert lange bis ein Volk aufwacht. Aber einmal reibt es sich die Augen und dann geht es los. So kommen solche Umfragen zuwege.


Exklusiv-Umfrage des Wissensmagazins Welt der Wunder: Wem glauben die Deutschen noch?

Fast 40 Prozent der Bundesbürger glauben, dass es eine geheime Weltregierung gibt. Noch mehr halten die deutsche Regierung für kriminell - und jeder Zweite ist davon überzeugt, dass wir systematisch überwacht werden. So die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter 1005 Frauen und Männern im Alter ab 14 Jahren des Emnid-Instituts - exklusiv im Auftrag für Welt der Wunder. Sowohl Emnid als auch der Auftraggeber Welt der Wunder bewerten das Ergebnis als "erschreckend und überraschend". Tiefes Misstrauen gegenüber dem, was Politiker als offizielle Wahrheit deklarieren, ist offenbar keine Randerscheinung: Fast 90 Prozent der Deutschen sind davon überzeugt, dass die US-Regierung die ganze Wahrheit über die
Anschläge vom 11. September 2001 verschweigt, zwei Drittel halten die Bundesregierung für erpressbar. Das ist doch nachgewiesen!!!
"Ein derartiges Meinungsbild ist eine ernst zu nehmende Warnung an unsere Politiker", sagt der Politikwissenschaftler Nils Diederich, Professor an der Freien Universität Berlin. "Ich rate der Bundesregierung sehr, darauf zu reagieren!" Ja und zwar sofort mit dem Rücktritt der Regierung und ALLEN Bundestagsabgeordneten samt Staatssekretären!!! KS
Das vollständige Ergebnis der Umfrage veröffentlicht Welt der Wunder in der Ausgabe 1/2011 (EVT: 23.12.2010).
Und warum misstrauen die Bürger dem Dreieinigkeits-MAFIA Pack? Weil sie HOFFENTLICH endlich wach werden!!!!!!!!!!! Die Volksselbstbestimmung - der Begriff direkte Demokratie hat zwei Bedeutungen:
1. Zum einen wird darunter eine Form der Gesellschaftsorganisation verstanden, in der die Macht direkt vom Volk ausgeübt wird.
2. Zum anderen werden darunter politische Entscheidungsverfahren mit starker - mehrheitlicher - Beteiligung der Bevölkerung verstanden. Und was haben wir in der "BRD"? Ganz klar eine Oligarchie! Die gesetzlose Herrschaft der Reichen, die nur an ihrem Eigennutz interessiert ist. Sie fällt wie die Aristokratie unter die Herrschaft der Wenigen! Das "Scheinheilige" Mafiöse Pack bezeichnet es jedoch als repräsentative Demokratie (mit Fraktionszwang!!!) Das ist doch zum verrückt werden.
Das deutsche Volk hat Anspruch auf einen "blauen Reisepass"
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