Würde der Staat wie eine Privat oder Juristische Person behandelt... hätte er schon seit laaaaaangem ein Verfahren am Hals wegen INSOLVENZVERSCHLEPPUNG!!
Wiki hierzu:
Ist ein Unternehmen nicht in der Lage, seine Verbindlichkeiten zu bezahlen oder droht es, in diese Lage zu geraten, dann ist es zahlungsunfähig und damit insolvent. Kapitalgesellschaften können zusätzlich auch durch Überschuldung, also dadurch insolvent werden, dass das eingetragene Stammkapital nicht mehr vorhanden ist oder die Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen.
Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen.... Vater Staat tut dies mit 1300 Milliaren...
In dieser Situation haben die persönlich haftenden Gesellschafter oder Geschäftsführer bzw. Vorstände klare Pflichten.
Die sollten unsere Politker haben!
Sobald einer der Gründe zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegt hat das betroffene Unternehmen ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich), maximal aber nach 21 Tagen (§ 64 Abs. 1 GmbHG), beim Insovenzgericht des zuständigen Amtsgerichts Insolvenz anzumelden.
Wird innerhalb von 21 Tagen keine Insolvenz angemeldet und auch der Insolvenzgrund nicht beseitigt (z.B. durch Kapitalzugabe), ist von einer Straftat der Insolvenzverschleppung (§§ 84 i.V.m 64 GmbHG) auszugehen.
Die Gesellschafter oder Geschäftsführer können in diesem Fall auch persönlich haften, z. B. nach § 283 StGB (Bankrott).
Politiker sollten persönlich haften!
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Der Kluge gibt nach.....und weil die Klugen immer nachgeben...regieren die Dummen die Welt....

