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Viper Earthfiler

Anmeldedatum: 12.01.2008 Beiträge: 139
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Verfasst am: 19.05.2010, 15:02 Titel: Schweizer Waffengesetz |
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Ich habe mich etwas mit der Gegenwärtigen Diskussion zu der aktuellen Messerstecherei beschäftigt die vor einigen Tagen in Hamburg stattgefunden hat:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,695271,00.html
Nun habe ich hier etwas gefunden was mich hat staunen lassen..
Auszug aus dem Schweizer Waffengesetz:
Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung benötigen zum Erwerb auf jeden Fall einen Erwerbsschein. Sie müssen, um diesen zu erhalten, nachweisen, dass sie in ihrem Heimatstaat berechtigt sind, eine Waffe zu erwerben.
Grundsätzlich verboten ist der Erwerb, Besitz und das Tragen von Waffen, Munition und dergleichen für Angehörige folgender Staaten:
Bundesrepublik Jugoslawien
Kosovo
Bosnien-Herzegowina
Mazedonien
Türkei
Sri Lanka
Algerien
Albanien
http://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz_(Schweiz)
Könnte man sich soetwas in DE auch leisten ?
Und dann sowas hier:
http://archiv.mopo.de/archiv/2010/2....ter_sind_wieder_frei.html
Ich denke nicht erklären zu müssen warum ich diesen Beitrag unter dieser Rubrik hier gepostet habe. _________________ V ision
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Viper Earthfiler

Anmeldedatum: 12.01.2008 Beiträge: 139
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